Wie funktioniert die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien?

Wie funktioniert die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien?Zu den vielen Änderungswünschen bei der Diskussion um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die ich bereits angesprochen hatte, gehört auch die Direktvermarktung über die sogenannte Managementprämie. Die Bundesregierung plant, um die Kosten zu reduzieren eine deutliche Absenkung der Managementprämie, wie bereits  das Magazin Cleanthinking.de berichtet hat. Dabei würde die geplante Änderung die EEG-Umlage gerade einmal 0,04 Cent pro Kilowattstunde reduzieren. Eine Änderung in der Berechnung der Umlage würde vermutlich mehr Einsparung bringen.

Die Direktvermarktung hat aber einige Vorteile, die auch zur Preissenkung beitragen. Daher möchte ich, bevor ich weiter ausschweife, lieber versuchen die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien zu erklären (und selbst zu verstehen). Ich greife damit einen Beitrag von Daniel Bönnighausen auf, der bei saving-volt.de geschrieben hatte, dass viele Blog-Beiträge aus dem Energiebereich zu kompliziert sind. Bei entsprechendem Interesse könnte daraus eine größere Serie von erklärenden Beiträgen werden.

Was ist die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien?

Das Thema ist so umfangreich, dass es sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag “Direktvermarktung Erneuebarer Energien” gibt. Normalerweise verkauft der Betreiber einer PV-Anlage, eines Windrades oder Windparks, oder einer Biogasanlage seinen Strom an den örtlichen Netzbetreiber. Dieser muss ihm dann die entsprechende Einspeisevergütung nach dem geltenden EEG für den eingespeisten Strom bezahlen.

Wird der Strom nicht einfach an den Netzbetreiber verkauft und dann “anonym” – also ohne Angabe woher der Strom stammt – an der Strombörse weiterverkauft, sondern direkt an einen interessierten Abnehmer, z.B. Ökostrom-Händler, dann wird der Strom direkt verkauft. Der Händler oder auch Ökostrom-Anbieter weiß dann genau woher der Strom stammt, er kann also garantieren, dass es sich auch um Ökostrom handelt, was er seinen Kunden verkauft.

Wenn der Strom direkt verkauft wird, werden die Anlagen aus dem EEG herausgenommen, Betreiber und Händler schließen für diese Zeit einen Vertrag über die Lieferung des Stroms. Der Anlagenbetreiber erhält dann keine Einspeisevergütung, sondern den vereinbarten Preis.

Der direkt verkaufte Strom kann durch die optionale Marktprämie und der zusätzlichen Managementprämie gefördert werden. Die Marktprämie belohnt den Anlagenbetreiber für die Direktvermarktung seines Stroms aus erneuerbaren Energien. Die Höhe der Marktprämie hängt ab von dem Monatsmittelwert des Marktpreises für Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland und gleicht den Unterschied zur Vergütung nach dem EEG aus, sie wird jeden Monat neu festgelegt. Wenn der Anlagenbetreiber also für seinen Strom einen höheren Preis erzielen kann, als der durchschnittliche Börsenstrompreis, dann verdient er sogar mehr als mit der EEG-Vergütung. Allerdings kann es auch anders ausgehen, wenn er unter dem durchschnittlichen Preis verkauft.

Darüber hinaus gibt es noch die zusätzliche Managementprämie. Sie soll weitere Kosten abdecken, wobei der Hauptanteil in der Prognose des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien steckt. Je genauer die Menge des vorhrgesagten Stroms aus erneuerbaren Energien ist, umso weniger  Graustrom muss als Ausgleichsenergie hinzu gekauft werden. Die geplante Produktion des Stroms muss immer einen Tag vorher an den Übertragungsnetzbetreiber, und damit auch an die Strombörse, übermittelt werden. Die Höhe der Managementprämie ist abhängig von der Energieform und von der eingespeisten Energie, wobei schwer vorherzusagende Energieformen wie Energie aus Sonne und Wind eine höhere Prämie erhalten, als planbare Energieträge wie Bioenergie oder Geothermie.

Kritik an der Direktvermarktung

Die beschriebene Direktvermarktung von Ökostrom gilt in der Art erst seit Beginn des Jahres 2012. Ziemlich schnell kam dabei die Kritik auf, dass es zu Mitnahmeeffekten bei der Managementprämie komme. Zu einer besseren Marktintegration habe die Managementprämie bisher nicht geführt, heißt es in der Kritik. Daher soll die Managementprämie für fluktuierende Energieträger deutlich gekürzt werden.

Genau dagegen laufen die Stromhändler nun Sturm, denn sie befürchten damit ein Ende der Direktvermarktung. Für sie trägt dieses Modell dazu bei, dass Ökostrom dann erzeugt wird, wenn er gebraucht wird. Zahlreiche Unternehmen haben durch die Direktvermarktung von Ökostrom  einen Wettbewerb außerhalb der großen Netzbetreiber aufgebaut. Sie haben in Fernsteuerung und Prognose investiert und befürchten nun das Ende ihres Geschäftsmodells.

Direktvermarktung ist prinzipiell sinnvoll für eine geschlossene Lieferkette von Ökostrom und für einen kosteneffizienten  Ausbau. Bei einer Absenkung der Managementprämie würden sich Anlagenbetreiber mehr am Risiko und am Markt beteiligen, was langfristig die Sicherheiten bei der Einspeisevergütung nach dem EEG ablösen muss.  Im Ausland (Großbritannien, Spanien, USA, Skandinavien) wurden bereits funktionierende Modelle entwickelt, die dem Marktprämienmodell sehr ähneln: der Erzeuger ist verpflichtet, seinen Strom selbst zu vermarkten.

Laut einer gemeinsamen Pressemeldung von mehreren Stromhändlern hat die Direktvermarktung eine wichtige Brückenfunktion hin zu einem wettbewerbsfähigen Markt für Erneuerbare Energien. „Die Direktvermarktung hat bereits zu einer Optimierung von Systemen, die eine Regelbarkeit volatiler Energien ermöglichen, und somit zu einer Marktfähigkeit der Anlagen sowie zu einer besseren Kommunikation zwischen Händlern, Dienstleistern, Netzbetreibern und Anlagenbetreibern geführt. Mit Hilfe dieser Infrastruktur konnten die Prognosen für die schwankende Erzeugung aus Wind- und Solaranlagen verbessert werden, wodurch die damit verbundenen Kosten gesenkt werden“, sagt Andreas Keil, Geschäftsführer von Energy2market GmbH.

Mit der starken Kürzung würde der erste Schritt in Richtung einer großflächigen Marktintegration der Erneuerbaren Energien auf Basis von lediglich sechs Monaten Erfahrungen, die keine umfassende Beurteilung ermöglichen, aufs Spiel gesetzt.

Nach Berechnungen der Direktvermarkter wird das von der Bundesregierung angestrebte Einsparpotential von 200 Millionen EUR bereits durch eine Kürzung der Managementprämie für das Jahr 2013 von 1,0 Cent pro Kilowattstunde auf 0,77 Cent pro Kilowattstunde erfüllt. Alle nachfolgenden Anpassungen für die Jahre 2014 und 2015 sollten, wie ursprünglich geplant, auf der Basis von jährlichen Kosten-Nutzen-Analysen erfolgen.


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