Wie füge ich Bilder in Beiträge hinzu?

In diesem Teil wird dir erklärt, wie man Bilder in einem Beitrag hinzufügt, die notwendigen Konfigurationen einstellt und welche Möglichkeiten Du zur Darstellung hast.

Gliederung:
  1. Beitragsbild (sog. „Thumbnail„)
  2. Bilder im Inhaltsbereich des Beitrages hinzufügen

1) Beitragsbild (sog. „Thumbnail„)

Jeder Beitrag muss mit einem Beitragsbild verbunden werden. Für die jeweiligen Rechtsgebiete gibt es bestimmte Bilder, die zwecks Einheitlichkeit dementsprechend verwendet werden müssen. Welches genau findest Du, wenn Du auf der Homepage auf das jeweilige Rechtsgebiet klickst. Das Bild, das dort erscheint ist auch gleichzeitig das Beitragsbild für alle Beiträge in dieser konkreten Kategorie. Sollte noch keins zu finden sein, da Du ein neues Rechtsgebiet anfängst, dann sag uns Bescheid.

So stellst Du das Beitragsbild für deinen Beitrag ein:

rechts von deinem Beitrag befindet sich ein Block namens „Beitragsbild„. Klicke auf „Beitragsbild festlegen„.

Beitragsbild-Thumbnail-Juraeinmaleins

Nun müsste sich die Mediathek öffnen und Du kannst von vorhandenen Bildern auswählen oder Du ladest eins hoch. Beachte, dass wir ausschließlich Bilder verwenden, die keinerlei Urheberangaben voraussetzen oder irgendwelche Art von Werbung beinhalten.

Sobald Du eins ausgewählt hast, musst Du lediglich auf „Beitragsbild festlegen“ klicken. Das war’s.

2) Bilder im Inhaltsbereich des Beitrages hinzufügen

Etwas komplexer wird es in diesem Bereich, aber auch sehr schwierig. Um ein Bild in in deinen Beitrag hinzuzufügen, klickst Du an die jeweilige Stelle, wo das Bild erscheinen soll. Dann klickst Du auf „Dateien hinzufügen„. Dieser Button befindet sich direkt über die Werkzeugleiste.

Dateien hinzufügen - Juraeinmaleins

Es öffnet sich das gleiche Fenster wie bei dem Vorgang bei den Beitragsbildern. Bevor Du jedoch Bilder hochlädst, musst Du folgendes beachten:

  1. Jedes Bild muss einen zum Beitrag passenden Namen haben. Nicht zum Bild! Verwendest Du also ein Bild, dass Tiere zeigt, der Beitrag allerdings über „Notwehr gem. § 32 StGB“ handelt, nenne das Bild dann vor dem Hochladen „Notwehr„.
  2. Zu jedem Bild muss am Schluss im Namen „ – Juraeinmaleins“ hinzugefügt werden. Nach dem Beispiel von oben würde die Datei dann „Notwehr – Juraeinmaleins“ heißen.
  3. Es dürfen nur von dir selbst gemachte Bilder hochgeladen werden oder von Websiten, die eine Weiterverwendung ohne Urheberangabe erlauben.

Sobald du das Bild hochgeladen hast, musst Du noch ein paar Konfigurationen einstellen. Dazu klicke auf das „Bearbeiten“ Symbol, indem Du auf das Bild einmal klickst:

Bild bearbeiten - Juraeinmaleins

Es öffnet sich ein neues Fenster.

Bild-Details bearbeiten - Juraeinmaleins

Sehr wichtig ist, dass Du unter „Erweiterte Optionen“ bei „Bildtitel-Attribut“ den Namen des Bildes ohne – Juraeinmaleins“ schreibst. Diesen kannst Du von oben unter „Alternativer Text“ kopieren und einfügen.

Hier geht es weiter zu weiteren Anleitungen:
  1. Wie formatiere ich einen Beitrag?
  2. Beiträge für Suchmaschinen optimieren
  3. Der letzte Schliff vor der Veröffentlichung

Bei Fragen kannst Du dich jederzeit per E-Mail (info [at] juareinmaleins [punkt] de, Facebook, Twitter, Whatsapp melden.


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