Wie die AOK Niedersachsen die Zuzahlung umgeht – Teil II

Von dem durchaus „innovative“ Geschäftsgebahren der AOK hatte ich ja schon berichtet: (Klick)

Jetzt erreicht mich gestern ein Schreiben, in dem die AOK aufgrund meiner letztmalig aussergerichtlich angedrohten Klage mitteilt, sie habe zwar ihre interne Prüfung immer noch nicht abgeschlossen, man habe aber nunmehr den streitigen Betrag von 8,86 EUR (und in einer Angelegenheit einen Betrag von rund 6,00 EUR) an meinen Mandanten angewiesen.

Wie ich die AOK so kenne, wird es damit sein Bewenden haben; aber die Versichertengemeinschaft kann sich freuen, denn die AOK hat gleichzeitig auch noch meine Kosten angewiesen: 46,41 EUR. Damit hat die AOK der Versichertengemeinschaft in dem Versuch, 8,86 EUR einzusparen, einen Schaden verursacht, der immerhin das Fünffache ausmacht….

Man kann eigentlich nur hoffen, dass dies

- der AOK für die Zukunft eine Lehre ist und
- dazu führt, dass Leistungserbringer auch kleine Einbehaltungen der Krankenkassen nicht weiterhin widerspruchslos hinnehmen.


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