Wie beantrage ich eine Mutter-Kind-Kur? In 5 Schritten zur Mutter-Kind-Kur.

Ihr fühlt euch ausgelaugt, euch oder euren Kindern geht es oft nicht besonders gut? Ihr habt euch gerade von eurem Partner getrennt, ihr lebt in Scheidung, ihr pflegt Familienangehörige, habt Schicksalsschläge zu bewältigen oder steckt in irgendeiner andere Lebenskrise? Dann denkt doch mal über eine Mutter-Kind-Kur nach. Als es mir Ende 2018 plötzlich immer schlechter ging, ich zeitweise kaum meinen Alltag bewerkstelligen konnte, erkundigte ich mich über eine MutterKindKur, für Mini-Me und mich. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich die Zusage und möchte meine Erfahrungen hier nun mit euch teilen. Deshalb hier: In fünf Schritten zur Mutter-Kind-Kur. Vorab noch ein kleiner Hinweis. Alle Infos die ich hier gebe, stammen aus meiner persönlichen Erfahrung oder zum Teil durch die eigenständige Internetrecherche. Bestimmt handhaben es manche Krankenkassen etwas anders als meine Krankenkasse und bestimmt gibt es auch Ärzte, die anders vorgehen als mein Hausarzt. Trotzdem könnt ihr euch hier die ersten Tipps holen und mit diesen Infos eure Hausärzte und eure Krankenkasse kontaktieren.

Wer kann eine Mutter-Kind-Kur in Anspruch nehmen?

„Eine Mutter-Kind-Kur kann eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme sein. Die gesetzliche Grundlage schaffen § 24 und § 41 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Demnach besteht dann ein Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur als medizinische Vorsorgemaßnahme, wenn durch die Maßnahme

  • eine vorliegende Schwächung des Gesundheitszustands beseitigt werden kann, die in naher Zukunft eine Erkrankung hervorrufen würde,
  • verhindert werden kann, dass die gesundheitliche Entwicklung des Kindes gefährdet wird,
  • vermieden werden kann, dass eine Erkrankung eintritt oder sich verschlimmert oder
  • einer Pflegebedürftigkeit entgegengewirkt werden kann.

Eine Rehabilitationsmaßnahme kommt in Betracht, wenn eine Erkrankung seit mehr als sechs Monaten besteht und die Mutter-Kind-Kur dazu dient, die Erkrankung zu heilen, zu mildern oder eine Verschlimmerung zu verhindern.

Seit der Gesundheitsreform 2007 gehören Mutter-Kind-Kuren zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für privat Krankenversicherte besteht ebenfalls ein Anspruch auf vergleichbare Leistungen. Grundsätzlich hat also jede Mutter (und auch jeder Vater), die ein Kind erzieht, einen Rechtsanspruch auf eine Mutter-Kind-Maßnahme. Voraussetzung ist aber immer, dass medizinische Gründe vorliegen. Die Maßnahme muss also aus medizinischer Sicht begründet und notwendig sein.“ Übernommen von: https://www.widerspruch.org/widerspruch-mutter-kind-kur/

Wie beantrage ich eine Mutter-Kind-Kur?

  1. Such dir einen Hausarzt, bei dem du dich gut aufgehoben fühlst und nenne schon am Telefon (falls Terminvergabe) dein Anliegen. Bei mir hat das Ausfüllen mit dem Arzt geschätzt 30 Minuten gedauert.
  2. Überlege schon vorab, ob dein Kind ebenfalls mit behandelt werden sollte. Dies würde ich persönlich gut überlegen, denn das kann neben der Trennung die in den meisten Fällen unumgänglich ist, ein zusätzlicher Zeit- und Stressfaktor sein. Zudem benötigst du soweit ich weiß ein Attest bzw. einen Antrag des Kinderarztes deines Kindes.
  3. Lege deinen Unterlagen noch ein persönliches Schreiben bei, in dem du deine Wunschklinik oder deinen Wunschkurort nennst. Falls du dies nämlich nicht tun solltest, kann es sein, dass die Krankenkasse dir eine Klinik vorgibt. Oftmals haben die Krankenkassen aber auch spezielle Listen mit ihren Kooperationskliniken. Falls du aber schon weisst, dass du gern ans Meer oder ins die Berge oder an einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Klinik möchtest, informiere dich vorab im Internet. Zugegeben es ist etwas zeitaufwendig, doch es lohnt sich. Du bekommst einen Einblick zu den verschiedenen Kliniken und über die Indikationen, bzw. Kontraindikationen.
  4. Schicke deine Unterlagen zeitnah und per Einschreiben los. So bist du auf der sicheren Seite.
  5. Wenn dein Mutter-Kind-Kur-Antrag bewilligt wurde, musst du dich nun an die Kurklinik wenden. Falls dein Antrag abgelehnt wurde, suchst du dir entweder eine Beraterin (beispielsweise vom Müttergenesungswerk, Link hier) oder du legst selbst Widerspruch ein. Oftmals reicht dies schon und die Krankenkassen bewilligen den Kurantrag doch noch.

Falls ihr darüber nachdenkt eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen, oder ihr den Schritt schon getan habt und nun nur noch auf die Zusage oder gar den Zeitpunkt der Mutter-Kind-Kur wartet, wünsche ich euch eine angenehme und bereichernde Zeit. Lasst es es gut tun!

Alles Liebe
Nina


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