“Da kann man ja doch nix machen …” - doch, kann man, Engagement vorausgesetzt! In dem soeben in Österreich beschlossenen Gesetz wurde ausdrücklich ein Recht des Kunden eingebaut, das es ihm gestattet, den Austausch des Zählers auf die neueste Technologie (Smart Meter) – und damit der Fernüberwachung und 15 Minuten-Takt Auslesung des Stromverbrauchs – zu verweigern. Geht doch! Die Mietervereinigung hatte per Petition vernehmlichen Widerstand organisiert.
Mit dem Smart Meter ist es möglich, dank der Daten auch Auskunft über die persönlichen und sachlichen Lebensverhältnisse der Nutzerinnen und Nutzer zu bekommen. Mit anderen Worten, der Stromlieferant erfährt, was die Bewohner wann an- und ausschalten, wie viele Menschen in der Wohnung leben und was sie dort so treiben. Im Prinzip also widersprechen Smart Meter dem Bundesdatenschutzgesetz und das gleich in mehreren Punkten, erlauben sie doch ein unbemerktes Ausspähen der Stromkunden.
In Deutschland wird der Einbau “intelligenter Zähler” für Neubauten und grundsanierte Gebäude seit dem 1. Januar 2010 trotz heftiger Kritik der Datenschützer gesetzlich vorgeschrieben. In Österreich müssen die Stromkunden laut der Gesetzesnovelle zum ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz) den Schnüffelzähler nun nicht mehr akzeptieren.