Der Wirtschafts-, der Rechts- und der Kulturausschuss der Länderkammer fordern nämlich, Hotspot-Betreiber ganz von der Störerhaftung zu befreien. Die dürften nach Meinung der Ausschüsse nicht verpflichtet werden, Sicherungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Routerverschlüsselung vorzunehmen oder gar Nutzer zum Einwilligen in Vertragsbedingungen zu verpflichten.
Eine solche Initiative hatte der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) schon Anfang der Woche angekündigt. Die Ausschussmitglieder begründen ihre Initiative damit, dass die Bundesregierung unbestimmte Rechtsbegriffe einführe, die dann erst wieder durch die Gerichte ausgelegt werden müssten.
Dadurch werde die aktuelle Rechtslage nicht verbessert und auch das erklärte Ziel nicht erreicht, mehr öffentlichen WLAN-Hotspots den Boden zu bereiten. Dagegen seien nachteilige Auswirkungen für Strafverfolger genauso wenig zu erwarten wie eine Zunahme von Urheberrechtsverletzungen, denn inzwischen sei die Bedeutung von Filesharing gesunken.
Am kommenden Freitag stimmt der Bundesrat über seine Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben ab. Allerdings kann er dieses nichtverhindern, wenn der Bundestag sein Plädoyer nicht berücksichtigen sollte, denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.