Widersinn „Homo-Ehe“

Zwei vernünftige Beiträge in der Presse:

Homo-Ehe als Charakterprobe für Schwarze wie für Blaue

Dem Nationalrat bleiben nur wenige Wochen, um ein richterliches Erkenntnis des VfGH zu reparieren.

Am 4. Dezember 2017 schwang sich der Verfassungsgerichtshof zum Gesetzgeber auf und führte per 1. 1. 2019 die Homo-Ehe ein. Weder ÖVP noch FPÖ waren für die Homo-Ehe, der Justizminister nimmt diese einmalige Richterherrlichkeit aber tatenlos hin. Wenn der wahre Gesetzgeber das VfGH-Erkenntnis reparieren will, bleiben ihm nur wenige Wochen. Die Uhr tickt.

Der Nationalrat ist hier mit einem Herzstück der herrschen-den Ideologie konfrontiert. Wo Gläubige früher durch die Straßen zogen, um den Leib Christi zu verehren, beten sie jetzt in Latex gepresste Männerärsche an. Die Gay-Pride-Parade ist die Fronleichnamsprozession des frühen 21. Jahrhunderts. Der propagandistische Aufwand ist gewaltig: Filmindustrie und Medien massieren uns mit homosexuellen Rührdramen, die Privilegierung einer im Westen wohlsituierten Minderheit wird als „Ehe für alle“ verkauft, Andersdenkende werden an Schandpfähle gebunden. Aus einer lustigen Travestie ist eine todernste Staatsdoktrin geworden.

Am 4. Dezember 2017 schwang sich der Verfassungsgerichtshof zum Gesetzgeber auf und führte per 1. 1. 2019 die Homo-Ehe ein. Weder ÖVP noch FPÖ waren für die Homo-Ehe, der Justizminister nimmt diese einmalige Richterherrlichkeit aber tatenlos hin. Wenn der wahre Gesetzgeber das VfGH-Erkenntnis reparieren will, bleiben ihm nur wenige Wochen. Die Uhr tickt.

Der Nationalrat ist hier mit einem Herzstück der herrschen-den Ideologie konfrontiert. Wo Gläubige früher durch die Straßen zogen, um den Leib Christi zu verehren, beten sie jetzt in Latex gepresste Männerärsche an. Die Gay-Pride-Parade ist die Fronleichnamsprozession des frühen 21. Jahrhunderts. Der propagandistische Aufwand ist gewaltig: Filmindustrie und Medien massieren uns mit homosexuellen Rührdramen, die Privilegierung einer im Westen wohlsituierten Minderheit wird als „Ehe für alle“ verkauft, Andersdenkende werden an Schandpfähle gebunden. Aus einer lustigen Travestie ist eine todernste Staatsdoktrin geworden.

Ich will die Schwulen und Lesben in meinem Freundeskreis nicht missen, sie verdienen Respekt und alle Rechte. Mich verstört die Willkür, mit der ausgerechnet den Homosexuellen das Los zugefallen ist, die Speerspitze in der Auflehnung des Menschen gegen die Natur abzugeben. Das Leitbild der Kommunisten war der Stoßarbeiter Stachanow, die Nazis fuhren auf blonde Germanen mit hochgerecktem Kinn ab. Wie um alles in der Welt aber wurde das schwule Ehepaar, das Kinder angeblich viel besser aufziehen kann als der ganze hetero-normierte Pöbel, zur Ikone unserer Zeit?

Das Tempo, mit der sich diese exotische Ideologie durchsetzt, ist erschreckend. Ich bin 45. In meiner Jugend tauchte die Idee „homosexueller Familien“ nicht einmal im Kabarett auf. Keine dreißig Jahre später ist es tabu, etwas dagegen zu sagen. Ich riskiere soziale Ächtung, wenn ich hinschreibe: Zwei Männer sind kein Ehepaar und können keine Familie gründen.

Der Nationalrat brauchte Mut. Vor dem Wähler muss er sich nicht fürchten. Die Rohdaten einer aktuellen Umfrage sagen: 54 Prozent sehen „die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau mit dem Zweck, gemeinsam Kinder zu zeugen“. 66 Prozent der FPÖ-Wähler sind gegen die Homo-Ehe, 61Prozent der ÖVP-Wähler und – Prinzessin, horch auf! – 50 Prozent der SPÖ-Wähler.

In den Schubladen liegen gute Entwürfe. Das Problem des VfGH, die Registrierte Partnerschaft bedeute ein Zwangsouting für Homosexuelle, lässt sich leicht beheben, indem man sie in so etwas wie den französischen „Pacte civil de solidarité“ umwandelt. Eine solche Vertragsgemeinschaft stünde ohne sexuelle Fixierung allen offen. Österreich würde einen Sprung machen vom verpfuschtesten Antidiskriminierungsrecht zum gerechtesten.

Bis jetzt hat sich nichts getan. Das Direktorium Kurz-Blümel-Mahrer hat neun Monate lang anpasslerische Signale ausgesandt. Eigentlich gäbe es noch eine zweite Regierungspartei, die in dieser Frage die Position der Kirche und der Vernunft vertritt. Fügen sich die Freiheitlichen schon wieder? Vermutlich sagt sich das Direktorium: „Geh lass, dann is wenigstens a Ruah!“ Sie kriegen aber keine Ruhe. Laut geltendem Recht erklären Eheleute ihren Willen, Kinder zu zeugen. Damit folgt unweigerlich der Anspruch homosexueller „Eheleute“ auf Kinder – unter Ausbeutung von Leihmüttern. Ich warte angespannt, welche Abgeordneten Charakter zeigen.

Martin Leidenfrost, Autor und Europareporter, lebt und arbeitet mit Familie im Burgenland. 

Juristisches Tamtam um die Homo-Ehe

Das Gebot der sachlichen Differenzierung erfordert es, Unterschiedliches nicht populistisch gleich zuzuordnen.

Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom Vorjahr, das gesetzliche Bestimmungen aufgehoben hat, die die Ehe für heterosexuelle Paare und die Eingetragene Partnerschaft (EP) für homosexuelle Paare vorbehält, muss bis Jahresende eine neue Regelung gefunden werden, sollen nicht beide Rechtsinstitute für alle Paare offenstehen, was aber eine Art unsachlicher Populismus wäre.

Obwohl die Ausgestaltung als auch die Rechtsfolgen beider Formen einander weitgehend entsprechen, wie der VfGH festgehalten hat, gibt es dennoch sachliche Gründe, die Differenzierung von Ehe und Eingetragener Partnerschaft aufrechtzuerhalten, ohne dass gleichgeschlechtliche Paare darin eine mögliche Diskriminierung erblicken müssen, wie es das Judikat durch die Exklusivität der EP für diese Gruppe unterstellt hat.

Denn der VfGH hat in dieser auch kulturell-religiös stark geprägten Rechtsfrage als zentralen Entscheidungsgrund einzig auf die formal gleiche Bezeichnung der Verbindung von hetero- und homosexuellen Paaren abgestellt. Er hat allein in deren exklusiver Zuordnung entweder zur Ehe oder zur EP mit dem damit vermeintlich verbundenen unerwünschten Zwang, die eigene sexuelle Orientierung öffentlich zu machen, eine potenzielle Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare gesehen.

Ein übersehenes Faktum
Weitgehend ausgeblendet blieb in diesem umstrittenen Erkenntnis dagegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte und damit im Verfassungsrang stehende „Recht auf Eheschließung für Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter“.

Damit besteht ja auch bereits ein verfassungsgesetzlicher Ehebegriff in Österreich. Folgerichtig hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2010 judiziert, dass Gesetze, die die Ehe nur für Mann und Frau vorsehen, nicht der Konvention widersprechen.

Die Ehe auch auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern, würde nicht nur heißen, das biologische Faktum, dass nur aus der Gemeinschaft von Mann und Frau neues menschliches Leben hervorgehen kann, nicht zu berücksichtigen. Es würde auch ihrer Ausrichtung auf das Wohl des Kindes zuwiderlaufen, dem in der Regel – von der ein Gesetz auszugehen hat – mit einer Vater-Mutter-Kind-Beziehung am besten gedient ist.

Unnötiger Kulturbruch
Bei der gewünschten Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geht es offenbar in einer Art Justamenthaltung nur um eine Aneignung des Begriffs Ehe. Dies geschieht dabei oft gerade durch jene, die die klassische Ehe für gewöhnlich als nicht mehr zeitgemäße Einrichtung beurteilen.

Der von einigen erhoffte und von manchen befürchtete Kulturbruch, den Begriff der Ehe neu zu definieren, ist nach der Entscheidung des Höchstgerichts aber rechtlich gar nicht notwendig.

Dass vielmehr die Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft für alle zur Lösung des Problems schon ausreichen würde, hat auch der damalige Gerichtspräsident Gerhard Holzinger in einer Stellungnahme bestätigt. Das könnte auch dem Wunsch vieler heterosexueller Paare entsprechen. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, aber ein anderes Erscheinungsbild – wer könnte sich daran stoßen?

Das VfGH-Erkenntnis sollte als untauglicher Versuch stehen bleiben, biologische Lebensbedingungen und gesellschaftliche Werthaltungen definitorisch zu nivellieren. Das Gebot der sachlichen Differenzierung, das übrigens auch dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot innewohnt, erfordert es dagegen, dass Unterschiedliches nicht mutwillig und populistisch gleich zugeordnet, sondern zumindest auch verschieden definiert werden muss.

Dr. Andreas Kresbach, ist Jurist im öffentlichen Dienst und im Team des Thinktanks Die Weis[s]e Wirtschaft für Familien- und Generationenpolitik zuständig.


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