Wider die Abschaffung des Asylrechts

Letzten Herbst wurde einmal mehr das Schweizer Asylgesetz verschärft, und zwar als dringliche Massnahme mit sofortiger und fataler Wirkung für die Asylsuchenden. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Und am 9. Juni entscheiden nun die Schweizer Stimmberechtigten, ob auch der letzte Rest an Menschlichkeit auf dem Altar einer Abschreckungspolitik geopfert werden soll, die humanitär eine Katastrophe ist, ansonsten aber ihre Wirkung verfehlt. – Das Plädoyer für ein menschlicheres Augenmass.

Wenn mit Stimmungen und Ängsten Politik gemacht wird, bleiben sachliche Argumente auf der Strecke. Und in der Ausländer- und Asylpolitik werden seit Jahrzehnten die Fakten mit Polemiken gebodigt und das menschliche Augenmass mit Hetze und dem Schüren von Ängsten verzerrt. Wie anders ist zu erklären, dass zum Beispiel in der aktuellen, zur Debatte stehenden Revision des Asylgesetzes – die zehnte in den letzten dreissig Jahren und wie alle anderen eine rabiate Verschärfung – ausgerechnet das Botschaftsasyl abgeschafft wird, eine der sinnvolleren Asylformen, die das Schlepperwesen umgeht, da das Asylgesuch in der Schweizer Botschaft des Herkunftslandes gestellt werden kann?

«Renitent» – was heisst das?
Oder wie muss ich mir erklären, dass Asylbewerber neu in Lager gesteckt werden können, ohne dass sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, sondern einzig weil sie als «renitent» eingestuft werden – was immer das heisst und wer immer diese Einstufung vornimmt? Dass in Friedenszeiten Lager für eine bestimmte Gruppe von Menschen geschaffen werden sollen, ist an sich schon ein Unding. Wenn aber die Einweisung in solche Lager aufgrund von höchst interpretationsbedürftigen Kriterien und Begriffen erfolgt, so sollten alle Alarmglocken läuten. Wer weiss, was für andere Menschengruppen in Zukunft bei «Renitenz» weggesperrt werden können. Nein, die Absicht, Lager für «renitente Asylbewerber» einzurichten, weckt höchst ungute Assoziationen und macht auf Alarmismus, wo menschliches Augenmass gefordert ist und die bestehenden Gesetze völlig genügten.

Rechtliche Schwächung von Gefährdeten
Schliesslich ist auch überhaupt nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet Wehrdienstverweigerung und Desertion nicht mehr als Asylgrund gelten sollen. Gerade Menschen, die sich bewaffneten Konflikten verweigern und dadurch oft in hohem Mass gefährdet sind, verdienen unseren besonderen Schutz. Neu wird ihnen dieser Schutz verweigert. Das heisst nun allerdings nicht, dass die Betroffenen die Schweiz verlassen müssten. Da sie wegen ihrer Dienstverweigerung oft an Leib und Leben gefährdet sind, sind sie durch die Genfer Flüchtlingskonvention vor der Ausweisung geschützt und werden vorläufig aufgenommen. Die einzige Wirkung dieser Massnahme wird die rechtliche Schwächung der Betroffenen sein. Wie abstrus! Wie kleinkariert! Wie schäbig!

Unsere Ausländer- und Asylpolitik trägt zunehmend pathologische Züge
Das zu den Details. Nun muss ich aber noch etwas Grundsätzliches loswerden: Der politische Umgang mit Asylbewerbern und Einwanderern trug schon immer neurotische Züge. Das Thema scheint innere Abgründe unseres kollektiven Unbewussten zu berühren. Das macht es so interessant für gewisse Politiker – und so anfällig für das Irrationale. Schulterzuckend könnte man darüber hinwegsehen, wenn diese Irrationalität nicht so brutale Unmenschlichkeit zur Folge hätte. Zurzeit kippen diese neurotischen Züge der Ausländer- und Asylpolitik ganz und gar ins Pathologische, was sich etwa darin zeigt, dass das Menschenverachtende weitherum mit einem Schulterzucken in Kauf genommen wird. Oder darin, dass man gewisse Handlungen zwanghaft ausführt, immer und immer wieder, obschon es sich längst gezeigt hat, dass sie nicht die gewünschte Wirkung erzielen.

Die repetitiven Asylrechtsverschärfungen der letzten Jahre sind solche pathologische Zwangshandlungen: Zu den Schutzsuchenden an unseren Grenzen sagen wir in zunehmend aggressivem Ton «Stopp! Stopp! Stopp!», während wir gleichzeitig Verhältnisse befördern – etwa wirtschaftlicher Art und natürlich zu unseren Gunsten –, die eben diesen Menschen in ihrer Heimat jegliche Lebensperspektive rauben. Wo bleibt da die Folgerichtigkeit, wo die Vernunft? Wo bleibt da das menschliche Augenmass?

Die Migration lässt sich nicht an unserer Grenze aufhalten, auch nicht an den Rändern Europas. Beharrt man darauf, so nimmt man Unmenschlichkeit und Tod in Kauf. Mehr noch: Man hat beides zu verantworten. Nur in den Herkunftsländern lassen sich die Wanderbewegungen beeinflussen – indem wir zum Beispiel mit mindestens demselben Eifer, wie wir Asylgesetze revidieren, die Handelsbeziehungen mit den südlichen Ländern so anpassen, dass sie dort keine Lebensperspektiven zerstören.

All das sind Gründe genug, um zur aktuellen Verschärfung des Asylgesetzes deutlich Nein zu sagen. Ist es nicht schlicht eine Frage des menschlichen Augenmasses?

Weitere Informationen und Argumente gibt es hier (aufs Logo klicken):

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