White-Label-Lösungen für Merchants

Als Merchant wird es in den meisten Fällen einer Ihrer größten Wünsche sein, Ihre Website – Ihre Marke – der größt möglichen Menge an Usern zugänglich zu machen. Da mag es unsinnig erscheinen, Ihr eigenes Branding gänzlich zu entfernen. Viele Affiliates wünschen sich jedoch genau das. In diesem Fall bieten Sie die Möglichkeit, Ihre Produkte im Look-And-Feel des Affiliates anbieten zu lassen. Jedoch nicht wie z.B. bei der Überlassung der Produktdatenbank so, dass Nutzer nach wie vor zu Ihnen durch einen Klick weitergeleitet werden. Tatsächlich sollte auch der Bestellvorgang möglichst neutral gehalten sein. Der User soll also mehr oder weniger im Glauben gelassen werden, er würde von der Seite des Affliates aus bestellen.
Sie sollten alle signifikanten Hinweise auf Ihr Angebot entfernen, und die Darstellung der Produkte in den Mittelpunkt rücken. Der Affiliate sollte idealerweise auch die Möglichkeit haben, Tabellen-Hintergrundfarben, Seiten-Hintergrundfarben, Schriftfarben, Schriftart usw. selbst für sich festzulegen. Die Darstellung der gesonderten Seite sollte es ermöglichen, möglichst leicht vom Affiliate in eigene Angebote integriert zu werden. Sie werden schnell feststellen, dass sich dies für Sie lohnt, da besonders Suchmaschinenoptimierer und Betreiber gut besuchter Websites diese Werbemöglichkeit sehr schätzen.

Ein Suchmaschinenoptimierer nutzte eine von mir angebotene White-Label-Lösung. Hier wurde eine Seite von meinem Server bei ihm mittels eines I-Frames integriert. Der Suchmaschinenoptimierer verwendete bei seiner Bewerbung ganz offensichtlich eine geschützte Wortmarke, was ich jedoch erst erfahren habe, als ein Brief ins Haus eintraf.
Von einem Anwalt erhielt ich ein Schreiben mit folgenden Eckdaten:

- Seine Mandanten sind Inhaber einer Wortmarke
- Diese Mandanten haben in einer Suchmaschine nach eben dieser Wortmarke gesucht, und sind dabei auf eine Internetadresse gestoßen, von der ich noch nie etwas gehört habe. Dabei sind sie zum Ergebnis gekommen, dass ich als Teledienstanbieter unter Verwendung der Kennzeichnung Dienstleistungen anbiete, weil ich diesen Begriff in den Meta-Tags der Website (die, deren Namen ich im Leben noch nicht gehört habe) anbiete.
- Die Mandanten haben gegen mich einen Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Markengesetz
- Auch haben sie einen Auskunftsanspruch aus § 19 Abs. 1 und 2 Markengesetz
- Die Mandanten haben einen Schadensersatzanspruch gemäß § 14 Abs. 6 Markengesetz
- Weil man aber so freundlich ist möchte man mir vor Geltendmachung der oben genannten Ansprüche die Möglichkeit geben, es außergerichtlich beizulegen

Beilegend war eine Unterwerfungserklärung, in der ich versichern sollte dass ich auf der Website -die mir nicht gehört- nie wieder die Wortmarke nenne (in meinen Artikeln verwende ich fortlaufend die Bezeichnung “Unterwerfungserklärung”. Tatsächlich nennen Anwälte es in den meisten Fällen “Unterlassungserklärung”, weil diese Bezeichnung auf den unbedarften Menschen weniger einschüchternd wirkt. Anwälte möchten schließlich, dass sie unterschrieben wird. Die korrekte Bezeichnung lautet jedoch Unterwerfungserklärung).

Zusätzlich ist von mir die Summe von 1057,69 EUR für Anwaltskosten zu zahlen (also für nicht mehr als den 5-seitigen Brief).

Nach einigen Nachforschungen im Internet fand ich die Website, und stellte fest dass der Inhaber der Domain meine White-Label-Lösung nutzte. Diese Website vermittelte ca. 5 Besucher täglich, ist also unter meinen Logfiles zwischen Tausenden Referern untergegangen.

Ich verzichtete darauf meine Brieftasche zu zücken, und habe auch nichts unterschrieben. Statt dessen griff ich zum Telefonapparat, und erklärte dem Anwalt wie ein Affiliate-Programm funktioniert.
Dies ist wohlbemerkt ein Sonderfall, wie er im alltäglichen Geschäft nicht oft vorkommt. Der Anwalt stellte sich nämlich als äußerst gesprächsbereit heraus, und es ergab sich ein sehr freundliches Gespräch (obwohl es wahrlich von mir nicht so begonnen wurde), das über den Fall hinaus ging.
Viele andere Anwälte hätten Blut geleckt und evtl. mit einer Mitstörerhaftung argumentiert. Tatsächlich sparte mir dieses Gespräch Tausend Euro, und ich habe nie wieder etwas von ihm gehört.


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