WhatsApp: Berliner Gericht klagt wegen Mängel im Impressum

Aufgrund einiger Mängel in den AGB und im Impressum muss der Kurznachrichtendienst WhatsApp nun einer Klage stellen und seine Angaben korrigieren.

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Wenn man einen genauen Blick in die allgemeinen Vertragsbedingungen von WhatApp wirft, fällt jedem Leihen auf, dass diese nur auf Englisch aufrufbar sind. Darüber hinaus bietet das Impressum keinen Ansprechpartner sowie keine Postanschrift. Lediglich eine E-Mail-Adresse ist dort zu finden.

Auch wenn der Kurznachrichtendienst hierzulande keinen Geschäftsstandort besitzt, so riefen diese Mängel dennoch das Berliner Landgericht dazu auf, zu handeln. Immerhin richtet sich WhatsApp mit seiner Werbung und einer teilweise übersetzten Webseite auch gezielt an die deutschen Nutzer. Sollten die Verantwortlichen nun keine Änderung vornehmen oder eventuell Einspruch einlegen, dann droht ihnen eine Zwangsvollstreckung und ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

WhatsApp: Die Startseite der Homepage ist deutsch, das Impressum allerdings nicht.

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