Bei den aktuellen Temperaturen (30° C um 22.30 Uhr) sind Artikel zu Klimageräten vielleicht das passende Thema, auch wenn vermutlich kein Leser eines besitzt oder kaufen möchte. Oder sehe ich das falsch?
Mobile Klimaanlagen werden häufig mit irreführenden Klimaschutzargumenten beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und sechs Verbraucherzentralen haben deshalb 35 Unternehmen abgemahnt, die für Klimaanlagen mit fehlenden, falschen oder scheinbar positiven Angaben warben.
Die 35 Hersteller und Händler der Klimageräte wurden abgemahnt, weil die Produkte gar nicht oder falsch in Bezug auf ihre Energieeffizienz und den Verbrauch gekennzeichnet waren, und/oder mit Hinweisen wie “voll ökologisch” oder “hoch effizient” warben, obwohl der Stromverbrauch dieser Geräte besonders hoch ist. Ein Großteil der Unternehmen wurde ebenfalls abgemahnt, weil sie die Kältemittel der Geräte als “umweltschonend” oder “umweltfreundlich” bezeichneten, obschon diese klimaschädlich sind und die Nutzung teilweise bereits seit 1991 gesetzlich eingeschränkt wurde.
Verklagt wurde der Hersteller De’Longhi, weil er eines seiner Klimageräte als “Öko” bezeichnet, obwohl es in die Energieeffizienzklasse E eingruppiert ist. Der Otto-Versandhandel erhielt ebenfalls eine Abmahnung wegen falscher beziehungsweise fehlender Angaben auf seinem Onlineportal.
Die Energieeffizienzklasse wird mit dem EU-Energielabel auf Elektrogroßgeräten angegeben. Sie wird mit einer Skala von A bis G angegeben, wobei A für einen niedrigen und G für einen hohen Energieverbrauch steht. Weitere Infos zur Energiekennzeichnung auf www.verbraucherfuersklima.de.
Angaben zu Energieeffizienz und Energieverbrauch fehlen
Bei den Werbeanzeigen fiel insbesondere auf, dass viele Baumärkte nur ungenügende oder falsche Angaben zu den Klimageräten machen. So fehlten in den Filialen von Bauhaus Rhein-Ruhr oftmals die gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten mit den Angaben zu Energieeffizienz und Energieverbrauch oder die Geräte waren nur mit ausländischen Etiketten ausgezeichnet. Auch Obi und Toom verstießen gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Energiekennzeichnung und betitelten zudem die schädlichen Kältemittel als ökologisch oder umweltfreundlich.
Abmahnungen wegen Werbung mit Klimaschutzargumenten
Im Rahmen der Verbraucherallianz “fürs klima” gehen die Verbraucherzentralen seit 2009 gegen Unternehmen vor, die zu Unrecht mit Klimaschutzargumenten werben. Die 35 Unternehmen wurden vom Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern abgemahnt – ein Großteil von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
für mich. für dich. fürs klima. ist ein Bündnis des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit den Verbraucherzentralen und weiteren Verbraucherverbänden. Die Allianz wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert.