wer verschanzt sich hinter §130?

wer verschanzt sich hinter §130?

die haben einen:

 

von Richard-Wilhelm von Neutitschein

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Auf meinen Artikel “Der `Holocaust´ oder Die Demontage einer Absurdität” erhielt ich folgende Zuschrift von Dr. Frieder Wolf, Institut für Politische Wissenschaft der Universität Heidelberg:

“Andersrum wird ein Schuh draus: Die Holocaustleugnung muss straffrei werden, damit Revisionisten sich nicht länger dahinter verschanzen und als Märtyrer inszenieren können. Tragfähige Argumente haben sie nämlich nicht.”

Immerhin ist er offensichtlich auch der Ansicht, daß der Schandfleck des Sonderstrafrechts §130 fallen soll, aber ansonsten ist seine Darstellung grober Unsinn.

MEINE ANTWORT

Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,

Ihre Argumentation beißt sich in den Schwanz: Wenn die Revisionisten keine tragfähigen Argumente hätten, dann würden die Behaupter bzw. Profiteure der absurden Geschichten vom “Holocaust” nicht derart die Hosen voll haben vor einer offenen und öffentlichen freien Diskussion mit den Revisionisten. Jene sind es doch, die, ganz offensichtlich im Bewußtsein um die Wackeligkeit ihrer Behauptungen (denn anders ist das ja nicht zu erklären), eine solche Diskussion fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Die Revisionisten hingegen, von der Wahrhaftigkeit ihrer Sache felsenfest überzeugt, streben eine solche offene und öffentliche Diskussion so sehr an, daß Sie in Gesinnungsdiktaturen wie der BRD als Märtyrer der Meinungsfreiheit selbst Verfolgung und Gefängnis auf sich nehmen.

Hier gilt, was ich bereits in meinem Artikel betonte:

Stellen wir doch zur kriminologischen Betrachtung einmal zwei Hypothesen auf:

  1. Die Juden lügen bezüglich des “Holocaust”
  2. Die Revisionisten lügen bezüglich des “Holocaust”

Dann stellt sich die Frage nach dem Motiv.

Immerhin dient die Erzählung vom “Holocaust” der Judenheit nicht nur dazu, Deutschland und unterdessen die ganze Welt finanziell und politisch zu erpressen und alle noch so unverschämten Forderungen mit diesem Druckmittel durchzusetzen, sondern der “Holocaust” dient auch als Rechtfertigung des israelischen Besatzerregimes auf palästinensischem Boden.
Ein wahrhaft erdrückendes Motiv!

Und die Revisionisten? Das einzige, was sie mit ihrer Arbeit erwerben können, ist gesellschaftliche Ächtung, strafrechtliche Verfolgung und Kerker.
Allein schon diese ganz nüchterne Betrachtung nach dem Motiv und nach den damit verbundenen Interessen macht es überdeutlich, wer hier aus brennender Wahrheitsliebe Märtyrer der Meinungsfreiheit ist, und wer aus finanziellem und politischem Interesse den “Holocaust” instrumentalisiert – und der deshalb natürlich allergrößtes Interesse an dessen Aufrechterhaltung als per Strafgesetz der Meinungsfreiheit entzogene, und damit gewaltsam erzwungene “Offenkundigkeit” hat.

Dem werden Sie nicht ernsthaft widersprechen können, denn das ist nun einmal so. Und vor allem ist das, ganz im Gegensatz zu den Behauptungen vom “Holocaust”, jederzeit durch jedermann auch unter dargebrachten Zweifeln kritisch hinterfragbar – es wird trotzdem immer nur eines dabei herauskommen: Die Behaupter des “Holocaust” betreiben damit ein unverschämtes finanzielles Abzockergeschäft und eine nicht minder unverschämte politische Erpressung; diejenigen, welche frei und unbehindert ihre Zweifel an der Geschichte vom “Holocaust” äußern wollen, aber werden in Gesinnungsregimen wie der BRD und auch in Österreich entgegen jeder zivilisierten Rechtsstaatlichkeit unter Bruch des Artikels 19 der vielbeschworenen Menschenrechte verfolgt und eingesperrt. – Und nun kommen Sie mir bitte bloß nicht daher und sagen, das spräche für die Glaubwürdigkeit der nur durch die Methoden der Meinungsverfolgung und damit die Methoden eines Terrorregimes mehr schlecht als recht aufrechtzuerhaltenden Erzählung vom “Holocaust”…

Sie werden als Akademiker im Bereich der Politischen Wissenschaften also doch nicht allen Ernstes annehmen wollen, mir folgendes weißmachen zu können: Ein Regime wie die BRD, das angeblich zweifelsfreie und jeder Diskussiuon souverän standhaltende Beweise für die Richtigkeit seiner Behauptungen vom “Holocaust” hat, würde ausgerechnet das, wo es mit diesen Beweisen brillieren, und wo allein es vor allem diese Beweise als unumstößlich glaubwürdig erweisen könnte – und wo es die Kritiker öffentlich bloßstellen und demontieren könnte -, nämlich die freie und offene Diskussion, daß dieses Regime also dann ausgerechnet das nicht nur nicht tut, sondern daß es die freie Diskussion und die Meinungsfreiheit dazu mit abscheulichsten Methoden der Meinungsverfolgung unter Strafe stellt und damit jedem denkenden Menschen höchst unmißverständlich signalisiert, daß es sich bei den mit finanziellen und politischen Erpresserabsichten aufs engste verbundenen Erzählungen vom “Holocaust” eben nur um eine instrumentalisierte Mär handeln kann, die mit solchen absolut antidemokratischen, unrechtsstaatlichen Gewaltmethoden vor dem Auffliegen geschützt werden muß, weil sie anders eben nicht aufrechtzuerhalten ist.

Also:

Alle Revisionisten der Welt zusammen könnten die Erzählungen vom “Holocaust” in ihrer Glaubwürdigkeit nicht derart ad absurdum führen, wie es das BRD-Regime mit dem Justizverbrechen der Meinungsverfolgung durch das Sondergesetz §130 tut.

wer verschanzt sich hinter §130?Es ist so: Nicht die sowieso ganz unsinnig, aber diffamierungssemantisch als “Holocaustleugner” bezeichneten Revisionisten scheuen die offene Diskussion, sondern die deshalb mit Fug und Recht als der Holocaustlüge verdächtigen Profiteure des Erpressungsinstrumentariums “Holocaust” tun das. Das ist doch so! Nicht die Revisionisten scheuen die offene Diskussion und die Meinungsfreiheit wie der Teufel das Weihwasser! Absolut im Gegenteil: Horst Mahler sitzt im BRD-Regime als politischer Häftling und Märtyrer der Meinungsfreiheit zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt im Kerker, eben weil er eine offene und öffentliche Diskussion zum Thema anstrebte! Zwölfeinhalb Jahre Gefängnis(!) oder überhaupt die Meinungsverfolgung für abweichende Ansichten zur offiziellen Darstellung vom “Holocaust” – und das in einer vermeintlichen “Demokratie”…  Glauben Sie denn wirklich, daß das für die Glaubwürdigkeit dieser offiziellen Darstellung spricht und auch für die Glaubwürdigkeit der angeblichen “Demokratie” spricht, Herr Dr. Wolf, Politikwissenschaftler?

Anbetrachts der zwölfeinhalb Jahre Gefängnis für den Helden des freien Wortes und der Wahrhaftigkeit Horst Mahler ist es ein geradezu menschenverachtender Zynismus, wenn Sie behaupten und damit dreist lügen, die Revisionsten würden sich hinter dem justizkriminellen Sondergesetz des Schandparaphen 130 “verschanzen”, um sich so der Diskussion zu entziehen.
Die Revisionisten verschanzen sich eben nicht hinter dem Sondergesetz, sondern sie werden haßerfüllt verfolgt, wandern ins Gefängnis, weil sie jene aus dieser Verschanzung zur offenen Diskussion hervorlocken wollen, die ihre absurden Geschichten nicht anders vor der Meinungsfreiheit eines kritischen Hinterfragens schützen können, als durch den Offenbarungseid einer solchen Verschanzung hinter einem unrechtsstaatlichen Sondergesetz, dessen Anwendung in politischen Scheingerichtsverfahren nicht nur eine Farce, sondern ein Justizverbrechen ist.
Dies alles kann deshalb geschehen, weil die Höchstricher des Regimes als lupenreine Marionetten der jüdischen Interessen verpflichteten Politik nicht Willens sind, fast 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg endlich die volle Rechtlichkeit im Lande herzustellen. Seit 1989 die Mauer fiel, ist die Meinungsfreiheit nicht etwa auf die DDR erweitert worden, sondern wurde die Meinungsfreiheit in der BRD mit einem immer mehr verschärften Sondergesetz kontinuierlich immer weiter abgebaut, wurde das Klima eines beklemmenden Gesinnungsterrors zur Allgegenwart. Das ist eine Tatsache! Zwölfeinhalb Jahre Gefängnis nur wegen persönlicher Meinungsäußerungen wären in der Bundesrepublik Deutschland vor 1990 nicht möglich gewesen; im BRD-Regime des 21.Jahrhunderts sind sie “Verfassungsrealität”! Das ist eine Tatsache! 22 Jahre nach dem Fall der Mauer gibt es im BRD-Regime eine eifersüchtigere Zensur, eine perfektere Gleichschaltung der veröffentlichten Meinung, eine lückenlosere Überwachung der Bürger und eine haßerfülltere politische Verfolgung Andersdenkender mit härteren Strafen als jemals in der DDR! Das ist eine Tatsache! Es ist eine Tatsache, daß nach der (übrigens niemals rechtswirksam vollzogenen und als lediglich Teilwiedervereinigung falsch so bezeichneten) “Wiedervereinigung” die in der früheren Bundesrepublik noch vorhandenen Freiheitsrechte und damit die Demokratie rigoros immer weiter abgebaut wurden, statt daß die Demokratie ausgebaut worden wäre. Der Fall der Mauer führte in der Folge zu einer Verschärfung der Zensur, der Gleichschaltung und der Meinungsverfolgung in der BRD! Das ist eine Tatsache! Die Verschärfungen des Maulkorbparagraphen 130 und der politischen Verfolgung ganz allgemein fanden nach 1990 statt! Als jedermann doch aber gedacht hatte, jetzt würde alles freiheitlicher und demokratischer werden, trat genau das Gegenteil ein. Das ist eine Tatsache! Den mit der Erzählung vom “Holocaust” verbundenen jüdischen finanziellen- und politischen Interessen zuliebe opfern die vermeintlichen Hüter des Grundgesetzes nicht nur eiskalt die Meinungsfreiheit und die Demokratie des Deutschen Volkes, sondern sie vergewaltigen damit auch das Grundgesetz, um es danach noch mit Füßen zu treten und zu bespucken.

wer verschanzt sich hinter §130?

US-Navy Offiziersdegen - kein Scherz!

Den was anderes ist es denn, wenn diese schrecklichen Juristen das Justizverbrechen der politischen Inquisitionsprozesse unter dem SONDERGESETZ(!) §130 folgendermaßen zu rechtfertigen versuchen: Sie sagen, der §130 (der ja kein rechtliches Gesetz ist, sondern eine Anordnung der Fremdherrschaft) wäre mit dem Grundgesetz deshalb vereinbar, weil – und das muß man sich, so widerlich das schmeckt, auf der Zunge zergehen lassen – weil das Grundgesetz der Gegenentwurf zum Nationalsozialismus sei.
Könnte man das Volk, dem man derart die Freiheit der Meinungsäußerung vorenthält, mit einer niederträchtigeren Dreistigkeit  verhöhnen? Was für ein von unsäglichster rabulistischer Energie getragenes, unverschämtes Fürdummverkaufen des Deutschen Volkes das ist! Macht man dem Nationalsozialismus denn nicht seit fast 70 Jahren als Dauerprogramm gerade auch die von der Siegergeschichtschreibung behauptete Meinungsverfolgung Andersdenkender zum Vorwurf? Genau das tut man doch! Und zwar tut man das bis zum Exzeß. Man sagt: Die Meinungsverfolgung sei ein kennzeichnendes Verbrechen des Nationalsozialismus´ gewesen.
Ja um Himmels Willen – dann kann doch der Gegenentwurf zum Nationalsozialismus aber nun wirklich nicht darin bestehen, daß man genau das nachmacht, was man dem Nationalsozialismus vorwirft, nämlich die Meinungsverfolgung Andersdenkender.

Für wie blöd halten uns diese schrecklichen Juristen denn?

Nein, wenn das Grundgesetz und damit die BRD ein Gegenentwurf zum Nationalsozialismus sein sollen, dann kann dieser Gegenentwurf doch nur darin bestehen, daß man in Bezug auf Meinungsverbote und Meinungsverfolgung und Zensur aber auch nicht das Geringste dessen tut, was man dem Nationalsozialismus ja doch zum schweren Vorwurf macht.

Halten Sie, Herr Dr. Wolf, die Menschen im Lande trotz jahrzehntelanger Umerziehung also bitte ebenfalls nicht für gar so dumm, wie sie es tun, wenn sie wider besseres Wissen dreist lügen, die Revisionisten würden sich hinter dem Paragraphen 130 verschanzen. Damit kommen Sie nicht durch! Es gibt schon noch ein paar Menschen, welche die Dinge durchschauen. Und deren Anzahl wächst rapide, genau wie die Wut im Deutschen Volk. Dem geht nämlich der “Holocaust” unterdessen gelinde gesagt in wachsendem Maße sonstwo vorbei. Und das Gewahrwerden darüber, was da eigentlich gespielt wird mit der Meinungsverfolgung und den Justizverbrechen, mit der krassen Rechtsvergewaltigung in den politischen Prozessen der Antidemokratie BRD, der DDR 2.0, dieses Wissen darüber nimmt dank der Aufklärung im Internet auch immer mehr zu.
Sie werden doch nicht glauben, daß das BRD-Regime im 21. Jahrhundert mit seinen abscheulichen Verbrechen der Meinungsverfolgung wie im Mittelalter noch recht lange durchkommen wird.
Eines allerdings hat es jetzt schon erreicht, weil es die Dinge derart auf die Spitze getrieben hat: Wenn die Inszenierung “Holocaust” nun bald mit Pauken und Trompeten platzen wird, und das wird sie, dann wird das Pendel als ganz normale Reaktion derart in die andere Richtung sausen, daß dann auf einen Schlag schlichtweg überhaupt nichts mehr geglaubt wird von dem, was dieses noch dazu an allen Ecken und Enden bröckelnde Regime jemals über die Judenverfolgung erzählt hat. Auch das nicht mehr, was es ja tatsächlich an Judenverfolgung gab und was kein Revisionist abstreitet. Nein, die breite Masse wird dann rein gar nichts mehr glauben und wird höchst allergisch reagieren, wenn man ihm auch nur ansatzweise mit dem Thema zu kommen versucht!
Das Pendel wird wie immer in solchen Fällen, wo eine derart einseitige und brutal-aggressive Repression vorausging, naturgesetzlich genau in die andere Richtung umschlagen. Das hat man sich dann allerdings selber zuzuschreiben.

wer verschanzt sich hinter §130?Es war das Allerdümmste überhaupt, die Meinungsfreiheit zum “Holocaust” nicht schon längst gewährt zu haben, als die BRD noch einigermaßen stabil mit einem gewissen Rückhalt im Volke gewesen war. Dann würde jetzt außer ein paar Revisionisten niemand mehr nach einer Beschäftigung mit dem “Holocaust” krähen. Wenn aber jetzt die Erzählung vom “Holocaust” platzt, da man die Drangsalierung des Deutschen Volkes mit dieser Absurdität auf die Spitze getrieben hat und dieses entsprechend sensibilisiert und geladen ist, dann wird das in einer Situation der ganz allgemein zusammenbrechenden BRD geschehen. Ausgerechnet! Aber natürlich völlig verdient aus selbstverursachter Schuld. Wird daran wirklich nicht gedacht? Ausgerechnet dann wird also die Erzählung vom “Holocaust” als unhaltbar geworden platzen, wenn die BRD, ihre Politik, ihre Medien, ihre Justiz schon jetzt keinen Funken Glaubwürdigkeit im Volke mehr haben! Dann wird es haarig werden. Sehr haarig. Aber mit jedem Tag, mit dem man die Meinungsverfolgung und die Sondergesetze sowie die Verurteilungen der Märtyrer der Meinungsfreiheit aufrechterhält, mit jedem Tag staut sich mehr im sowieso immer wütender werdenden Volke an, das beim aber doch absolut unausweichlichen Zusammenbruch der Geschichte vom “Holocaust” sein Ventil suchen – und finden wird!
Will man es wirklich darauf ankommen lassen, daß der Zusammenbruch der Erzählung vom “Holocaust” mit dem endgültigen Zusammenbruch der ganzen BRD zusammenfällt? Wenn man dann also überhaupt keine Möglichkeit der Handlungsfähigkeit mehr hat, noch irgendwie auf den wild losbrechenden Volkszorn Einfluß zu nehmen! Na dann viel Spaß…

Aber hat man denn wirklich geglaubt, man würde eine haarsträubend absurd zusammengeschusterte Erpressergeschichte wie die vom “Holocaust” mit Gewalt für alle Zeiten gegen den Hunger nach Freiheit, nach Meinungsfreiheit eines sowieso an allen Ecken und Enden gegängelten und gedemütigten Volkes aufrechterhalten können? Sowas ist doch noch nie gutgegangen in der Geschichte!

Mit der Meinungsverfolgung zum Schutz der Erzählung vom “Holocaust” und insbesondere mit den zwölfeinhalb Jahren Gefängnis für den Märtyrer der Meinungsfreiheit Horst Mahler hat sich das BRD-Regime unumstößlich den Platz eines besonders abscheulichen Schurkenregimes in den künftigen Geschichtsbüchern gesichert. Besonders abscheulich deshalb, weil es sich trotz seiner Justizverbrechen der durch ein unrechtsstaatliches Sondergesetz ermöglichten menschenverachtenden Menschenjagden zur Meinungsverfolgung Andersdenkender zu allem Überfluß in unüberbietbarem Zynismus auch noch als “Demokratie” bezeichnet. Wo aber Meinungsverfolgung ist, da kann nicht gleichzeitig Demokratie sein. Das schließt sich gegenseitig kategorisch aus. Mehr noch: Wo in politischen Schauprozessen Meinungsverfolgung herrscht, aber Demokratie geheuchelt wird – da ist ist Lüge, da ist ganz klar und ganz eindeutig VERBRECHERREGIME!

Denn das sagt der Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte uninterpretierbar eindeutig:

“Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”

Das ist so uninterpretierbar eindeutig formuliert, daß nicht einmal die Hohepriester der Meinungsverfolgung in Karlsruhe da eine Einteilung in “richtige” und “falsche”, in “zulässige” und “unzulässige” Meinungen hineinvergewaltigen können.
Das heißt, die “Verfassungsrichter” eines Regimes ohne Verfassung stellen mit ihrer politisch beauftragten “Verfassungswirklichkeit” gegen die Demokratie des Deutschen Volkes also keinen Gegenentwurf zum Nationalsozialismus, sondern einen Gegenentwurf zum Artikel 19 der Menschenrechte und zu dem, als was das Grundgesetz einmal gedacht gewesen war – nämlich dem Deutschen Volk Demokratie und Freiheit zu garantieren, nicht einer Clique von “Personen” das hemmungslose Geschäft mit dem “Holocaust”, zulasten von Demokratie und Freiheit des Deutschen Volkes.

Wir leben im 21. Jahrhundert, werter Herr Dr. Wolf, nicht mehr im Mittelalter!
Jedermann hat einen Computer zuhause stehen, mit dem er durch das Internet weltweiten freien Informationszugang hat. Da kommt man nicht mehr wie zur Zeit der schlecht gefälschten, unscharfen Schwarzweißfotos mit haarsträubend absurden Schauermärchen durch, die man den Menschen noch dazu mit den allerhöchst verdächtigen Methoden der Strafandrohung für abweichende Ansichten gewaltsam aufnötigen will.

Das geht im Jahr 2012 nicht mehr! Das läßt sich die Menschheit und auch das Deutsche Volk im Internetzeitalter nicht mehr bieten!
Die Informationsmöglichkeiten der elektronischen Hochtechnologie und Maulkorbparagraphen schlimmer als bei Metternich – das müssen die rotrobigen Großinqisitoren doch endlich begreifen, daß das einfach nicht gutgehen kann!

Ceterum censeo: Das Symbol und Siegel für das durch seine abscheuliche Meinungsverfolgung in Selbstbestätigung erwiesene Schandregime der BRD ist der Märtyrer der Meinungsfreiheit Horst Mahler, der große alte Mann als politischer Häftling in seiner Kerkerzelle, wie er als erschütterndes Opfer einer schrecklichen Zeit der deutschen Knechtschaft und als Beweis für die Verkommenheit einer Lügen-”Demokratie” in die Geschichtsbücher eingehen wird – als Held und Vorbild künftiger Generationen dann wieder freier Deutscher; während das BRD-Regime dort Eingang finden wird als Schandfleck, als das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte. Denn der Sieger schreibt die Geschichte, und das BRD-Regime wird nicht der künftige Sieger sein, da die Geschichte lehrt, daß Zensur und Meinungsverfolgung die Meinungsverfolger über kurz oder lang schon immer schnurstracks in die Niederlage geführt haben. Da wird auch das BRD-Regime keine Ausnahme machen.

Mit der Wahrheit und der Freiheit unseres Volkes verpflichteten Grüßen!

Richard Wilhelm von Neutitschein
6. März 2012


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