Wer stört meinen Anschluss?

Von Mark Petersen @der_aufschrei

Wer einen Internet-Anschluss besitzt, ist dafür verantwortlich, was andere damit tun. Er ist der erste Ansprechpartner bei illegalen Downloads oder Urheberrechtsverletzungen. Nun hat der Bundesgerichtshof die Störerhaftung eingeschränkt, denn für erwachsene Familienmitglieder muss nicht mehr gehaftet werden.

Ein Internetanschluss muss gut mit einem Passwort geschützt werden. Der Inhaber muss dafür gerade stehen, wenn andere Menschen damit Unfug treiben. In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) oft darauf hingewiesen, dass Forderungen von Rechteverwertern zu weit gehen. Im November 2012 hat der BGH geurteilt, dass Eltern sich von der Störerhaftung für ihre Kinder befreien können, wenn Sie eine Belehrung durchführen. Es reicht in diesem Fall, den Kleinen mitzuteilen, keine illegalen Daten herunterzuladen. Im August 2013 war eine Internetfirma vor dem BGH gescheitert, die von einer Rentnerin für einen heruntergeladenen Film Geld verlangte, obwohl die Frau zwar einen Internetanschluss, aber keinen Computer besaß.

Nun ist also das dritte positive Urteil innerhalb weniger Jahre für den Verbraucher gefällt worden.  Bei Familienangehörigen bestehe ein besonderes Vertrauensverhältnis und daher sind Volljährige für sich selbst verantwortlich. In diesen Fällen ist auch keine Belehrung oder Überwachung notwendig. Der Anschlussinhaber haftet also nicht für erwachsene Familienmitglieder. Für viele Verbraucherschutz-Organisationen ist dieses Urteil ein großer Erfolg. Insgesamt ist die Störerhaftung aufgeweicht worden und Anschlussinhaber können nicht mehr gezwungen werden, das Verhalten der gesamten Familie im Internet zu überwachen. Dadurch enden auch gegenseitige Verdächtigungen in der Familie, die eine Unruhe schaffen können.

Dieses Urteil ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die Abmahnindustrie hat damit eine weitere Niederlage eingesteckt und es wird immer schwieriger werden mit dubiosen Mitteln Gelder zu kassieren. Es ist zwar richtig, dass Urheberrechte weiterhin geschützt werden müssen, doch das letzte Beispiel mit der Streamingposse zeigt deutlich, dass hier neue klare Gesetze geschaffen werden müssen.

Google+

Joern Petersen