Wer soll das bezahlen?
Posted by :Joern Petersen On : 31. Oktober 2013 0Category: Gesellschaft, Politik
Tags:EU-Bürger, Europarecht, Hartz IV, Sozialleistungen
Eine rumänische Familie hat vor dem Landessozialgericht NRW Hartz-IV Leistungen eingeklagt und erhalten. Eigentlich verstößt dies gegen geltendes deutsches Recht, doch wird öfter derart entschieden, weil Europa andere Gesetze hat. Wohin soll das führen?
Die Migrationsströme aus Südost-Europa ebben nicht ab. Allein im kommenden Jahr wird mit einer Zuwanderung von 180.000 Personen gerechnet. Unsere Sozialleistungen locken, denn allen Migranten, die dem Schengener Abkommen unterliegen, stehen schon vom ersten Tag der Einreise welche zu. Beschließt ein Ehepaar mit Kind aus Bukarest nun in Hamburg heimisch zu werden, kann sofort Kindergeld beantragt werden. Diese Summe allein sichert noch keine Lebensgrundlage, gibt es doch auch Hartz IV.
Jetzt wird es komplizierter, denn zwei Gesetze kommen sich in die Quere. Nach geltendem deutschen Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, kein Recht auf Fürsorgeleistungen. Gerade in Deutschland und in Frankreich fühlt sich das Sozialsystem gefährdet und man spricht daher gerne vom Wohlstand-Tourismus. Das Europa-Recht sagt aber eindeutig das Gegenteil. Solange sich Ausländer aus der EU rechtmäßig in Deutschland aufhalten, gibt es ein Anspruch auf Gleichberechtigung in den Sozialleistungen. Es spielt also keine Rolle, ob eine Familie aus Dortmund oder Budapest kommt, alle haben das Recht auf Hartz IV. Damit hat der Staat und vor allem das Jobcenter große Probleme. Bislang bezieht sich letzteres auf deutsche Gesetze und verweigern EU-Bürgern grundsätzlich diese Leistungen.
In einem konkreten Fall hatte eine rumänische Familie mit zwei Kindern geklagt, nachdem die Stadt Gelsenkirchen 2010 einen Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt abgelehnt hatte. Jetzt hat das Landessozialgericht NRW der Familie diese Leistungen zugesprochen und dies ist nicht das erste Mal. Zwar werden oft Eilverfahren abgewickelt, damit der elementare Lebensunterhalt gewährleistet werden kann, höhere Instanzen halten sich immer ans Europarecht. Dies könnte bei einer Grundsatzentscheidung teuer werden und Deutschland finanziell noch attraktiver machen. Kritiker pochen schon lange auf eine Verschärfung des europäischen Sozialrechts, doch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus.
Die Rechtsprechung muss klar formuliert werden, denn zwei fast entgegen wirkende Gesetze bedeuten nur hohe Verwaltungskosten. Das Jobcenter primär deutsches Recht durchsetzen wollen ist nicht verwunderlich. Andere Sozialsysteme in der EU verhalten sich ähnlich. Eigentlich ist es notwendig, Sozialleistungen zur Bundessache zur machen. Ich bezweifel, dass diese Entscheidungen in Brüssel gut aufgehoben sind.
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