Ein schutzsuchender Syrer, der über einen Flüchtlingsbürgen nach Deutschland kam, holte 31 Familienmitglieder zur Vollversorgung nach Deutschland. Die bis jetzt angelaufenen Kosten sollen ca. 700.000 Euro betragen. Zahlen will es natürlich nicht der Bürge, wahrscheinlich kann er es auch gar nicht, also muss es mal wieder der Steuerzahler, sprich die Allgemeinheit, übernehmen. Ebenso auch alle anderen Flüchtlingsbürgschaften, egal ob es sich um kleinere oder größere Summen handelt.
Der Wunsch der SPD, alle angefallenen Flüchtlingsbürgschaften durch den Steuerzahler begleichen zu lassen, wird wohl vollends in Tatsachen umgesetzt. Hier ändert auch nichts daran, dass es die AfD nicht akzeptiert das die Allgemeinheit für verpflichtende Bürgschaften einzelner aufkommen soll.
Aber es sind ja nur ganz wenige die im Schlepptau als Familiennachzug kommen, zumindest wenn den linksgrünen Aussagen Glauben geschenkt werden soll…
Kosten für Flüchtlingsbürgschaften dürfen nicht beim Steuerzahler abgeladen werden! – AfD-Fraktion