Wer prügelt, riskiert den Job

Auf Baustellen, so heißt es, brauche man ein dickes Fell oder ein schlechtes Hörvermögen. Der Umgangston kann schon mal etwas ruppiger werden, wenn der Kunde auf die Qualität, der Chef aber auf die Uhr schaut. Irgendwas klemmt in solchen Stresssituationen dann doch immer. Sich von Bemerkungen eines meist nicht weniger genervten Kollegen nicht provozieren zu lassen, die Worte, die einem auf der Zunge liegen, hinunterzuschlucken, liegt allerdings nicht jedem. So kann schnell ein Wort das andere geben – und dann fehlen einem der Beteiligten plötzlich die Argumente… Das Landesarbeitsgericht Hamm machte nun deutlich (Az. 8 Sa 1932/10), dass irrelevant ist, von wem etwaige Provokationen ausgegangen sind, wenn es zu einer Schlägerei kommt. Alle darin aktiv Verwickelten riskieren eine fristlose Kündigung. Es sollte also von Arbeitgeberseite den möglicherweise bereits bekannten Hitzköpfen eindringlich geraten werden, einer körperlichen Auseinandersetzung bewusst und deutlich aus dem Weg zu gehen und den Vorgesetzten über auftretende Streitfälle zu informieren. Die Gründe, warum das Arbeitsrecht hier vom Zivilrecht sowie dem Strafrecht abweicht, das ja die „Notwehr“ kennt, liegen im Übrigen darin, dass eine kollegiale Zusammenarbeit nach einem derartigen Vorfall nicht mehr gewährleistet werden kann.


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