Wer nicht fragt...

Die Mandantin beauftragt mich in der letzten Woche mit ihrer Verteidigung in einer Strafsache. Der Vorfall, der dem Strafverfahren zugrundeliegt, war im Januar diesen Jahres.

Ich nehme das Mandat an, beantrage Akteneinsicht und übersende - wie in Strafsachen üblich - eine Vorschussrechnung über die voraussichtlich anfallenden Gebühren.

Ups, denkt sich die Mandantin. Und dann denkt sich vermutlich auch, dass das ja ganz schön teuer sei. Aber, sie hat eine tolle Idee und schließt eine Rechtsschutzversicherung ab und verweist mich an diese. Natürlich lehnt die Versicherung die Gewährung von Rechtsschutz ab.

Eine kurze Frage vorher wäre sinnvoll gewesen. In einer Minute hätten wir klären können, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zumindest für diesen Fall nicht mehr sinnvoll ist..

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Algarve News vom 17. bis 23. August 2026