Wer kontrolliert den Mindestlohn?
Gestern habe ich über den Mindestlohn am Bau 2010 geschrieben. Da aber Praxis und Theorie auf den Bau häufig auseinanderfallen, stellt sich die Frage, wer eigentlich die Einhaltung der Mindestlöhne kontrolliert.
Kontrollbehörde – Mindestlohn Bau
Seit dem 1. 01.2004 sind die primär zuständigen Kontrollbehörden für die Einhaltung der Mindestlöhne nunmehr die Behörden der Zollverwaltung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes). Unterstützung erhält der Zoll von der zuständigen Agentur für Arbeit (§ 2 Abs. 2, Satz 1, Nr. 2 SchwarzArbG). Der Datenaustausch und die Zusammenarbeit unter den Behörden koordiniert die Oberfinanzdirektion Köln. Seit dem 1.1.2004 besteht dort die Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS).
Außenprüfung – Schwarzarbeit
Bei der Außenprüfung wird insbesondere die Einhaltung der Mindestlöhne und die Erfüllung der Meldepflicht ausländischer Arbeitnehmer gemäß § 3 Arbeitnehmerentsendegesetz. Die Außenprüfung erfolgt in den meisten Fällen ohne Anmeldung und auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten. Die Prüfungen dürfen auch ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden.
Arbeitsrecht Berlin – A. Martin