Wer ist dran mit Winterdienst?

Hier, im wundervollen Süden des Landes blieben wir bisher von Schnee verschont und ich bitte auch darum, das dieser sich nun nicht mehr auf den Weg macht. Gelogen, wir hatte 2 Tage, an denen es 3 Minuten schneite und an sich mag ich Schnee auch – von Weihnachten bis Silvester – nun wäre es aber einfach zu spät für einen Wintereinbruch, da sich die meisten Leute (mit denen ich Smalltalk hielt) doch schon auf wärmere Temperaturen eingestellt haben.

Wie also ist das Resümee in Sachen Winterspaß mit Kind? Wundervoll… 2013 hatten wir einfach zu viel Winter und noch mehr als zu viel Schnee bis in den Frühling, fast schon bis in den Juni war es jahreszeitlich gesehen viel zu kalt. Junior saß genau  Mal in einem Schlitten und beim 2. mal wollte er beim ziehen aussteigen, verlor das Gleichgewicht und fiel auf die Nase! Das Ergebnis waren Schrammen und eine blutige Lippe. Ja, eine wirklich tolle Erinnerung… Das Ganz passierte vor der Tür meiner Eltern und der Schnee war nicht mehr schön pulverisiert, sondern schon gefroren. Was aber, wenn wir uns an anderer Stelle verletzt hätten? Sind wir dann auch selbst Schuld?

Müllmann im Schnee

Mit dem Winter, spätestens mit dem ersten Schneefall tritt auch die für viele von uns nervige Räum- und Streupflicht wieder in Kraft. Wenn ihr also morgens eure Nachbarn Schneeschippen hört, dann tun sie das nicht, weil sie um 7 Uhr nichts besseres zutun haben, sondern weil sie sich ihrer Pflicht bewusst sind. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft Vermieter UND Eigenheimbewohner, was bedeutet, das diese dafür sorgen müssen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. Nicht nur ihre eigenen Zugänge und Zufahrtswege müssen frei sein, sondern auch Gehwege die an ihr Grundstück angrenzen/angehören.

Winterdienst: Worauf kommt es besonders an?

  • An allen Werktagen muss von 7 Uhr in der Früh bis 20 Uhr am Abend gestreut und geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen jeweils ab 8 Uhr. Vor öffentlichen Einrichtungen, muss der Winterdienst durchgehend bis in die Nacht erfolgen.
  • Der Winterdienst umfasst die Bereiche Bürgersteig, Eingang sowie alle Weg rund um das Haus Was den Gehweg betrifft muss mindestens 1Meter in der Breite Schneefrei sein, natürlich über den Gesamten Weg.

Weitere Infos und Tipps zum Thema bekommt man hier, der Rest würde den Rahmen sprengen. Ich finde es jedenfalls nur fair und vor allem Verantwortungsbewusst, “vor de eigenen Türe zu kehren”, immerhin möchte man selbst auch nicht ausrutschen und zu schaden kommen wenn man unterwegs ist. Man sollte auch nicht vergessen, das gerade Briefträger und Müllmänner darauf angewiesen sind, das wir ihnen in dieser Zeit den Weg zur Arbeit ebnen. Vielleicht gehe ich in der Zwischenzeit mal um 7 Uhr mit der Schneeschippe den Boden ankratzen und erschrecke alle meine Nachbarn. :-D

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