Wer darf mich eigentlich in Versicherungsfragen beraten Teil II

Oder viele erzählen, nur wer berät unvoreingenommen?
Hallo liebe Leser,
in einem der vorangegangenen Artikel habe ich über Beamte erzählt und darüber, dass sich bei bestimmten Berufsgruppen sehr vieles ändert. Ich möchte darauf mal etwas näher eingehen: Wie in dem Artikel Anwartschaften beschrieben müssen Soldaten in bestimmter Art und Weise vorsorgen. Aber nicht nur sie,Polizisten ebenfalls. Und was niemand weiß,.die direkten Angehörigen dieser Personengruppen ebenso, sofern sie nicht mehr verdienen wie der Beamte.Was die wenigsten wissen, das gilt auch für Kinder.  Gemäß SGB V § 10 Absatz 2 müssen die Kinder von Beamten privat versichert werden, es sei denn, die Mutter hat ein höheres Einkommen.§ 10 Absatz 1 SGB V dagegen sagt deutlich aus, dass die Versicherbarkeit in der Familienversicherung dann obendrauf weg fällt. Diese ganzen Tatbestände haben dann zur Folge, dass sich die Mutter und die Kinder privat krankenversichern müssen. Wenn die Mutter einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, kann sie zumindest in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Kinder müssten allerdings solange privat versichert werden, wie die Mutter weniger als der Vater verdient.
Unliebsame Wahrheit? Ja ich weiß. Ich weiß auch, dass Krankenkassen das nicht gerne hören. Ich weiß auch, dass Wehrberater das nicht gerne lesen. Aber das ist die Wahrheit, diese Tatsachen stehen im SGB und sind auch durch Urteile wie BVR 429/11 gedeckt. Der Gesetzgeber will diese Ungleichbehandlung.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen hier gerne zur Verfügung.
Liebe Grüsse
Daira Bär

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