Ich habe heute im Internet einen interessanten Artikel gelesen. Das Assekuranz-Info-Portal schrieb: Verbraucherzentrale diskreditiert Versicherungsmakler zu Unrecht Abgesehen davon, dass ich glaube, dass 80 % der Leser das Wort "diskreditiert" erst mal im Duden nachschlagen mussten, muss ich doch sagen, dass dieser Artikel sehr gut geschrieben ist. Wer Finanzdienstleistung betreiben will, bewegt sich in einem regulierten Markt. Der Beruf eines Maklers gehört zu den erlaubnispflichtigen Berufen in Deutschland. Ich frage mich dann doch, mit welcher Berechtigung ein "Verbraucherschützer", welcher im schlimmsten Fall nicht mal die Sachkundeprüfung abgelegt hat, Verbraucher objektiv beraten will. (Anmerkung, die Sachkunde wird durch eine Ausbildung mit abschließender Prüfung durch die IHK erlangt) . Aber viel gravierender empfinde ich die Auswirkungen: Wenn ein solch unausgebildeter "Verbraucherschützer" ein Fehlurteil abgibt und dem Verbraucher schadet, haftet keine Vermögensschadenshaftpflicht, denn diese fordern alle durch die Bank weg eine Kopie des Sachkundenachweises. Im Schlimmsten Falle steht der Verbraucher wirklich schlimmer da, als vorher. Von daher kann ich nur raten, wann immer eine objektive Beratung im Sinne der Verbraucher gewünscht ist, geht zu einem Makler. Wir schicken keinen Kunden weg, egal ob es um Baufinanzierungen, Vermögensaufbau, Gesundheitsvorsorge oder Kfz- Versicherungen geht. Bei uns bekommt jeder das für Ihn/Sie optimale Produkt.
Ich freu mich auf Sie.