Wer seine Arbeitskollegen, auch wenn es nicht in deren Beisein ist, als "Speckrollen" und "Klugscheißer" bezeichnet, kann in Deutschland wegen "grober Beleidigung" fristlos gekündigt werden.
Dabei hilft es auch nicht, wenn es sich um Tatsachenäußerungen handelt, weil die betreffenden Kollegen auf Grund ihres Leibesumfangs in die "Breiter als Hoch-Abteilung" gehören oder nachweislich Unsinn erzählt haben, um eigentlich korrekt als "Klugscheißer" bezeichnet zu werden.
Also ist es für die Freunde der Tatsachenäußerungen ratsam, künftig nur noch postiv klingende, aber dafür verdrehte, weil sinnentstellte Äußerungen zu tätigen. Dann hätten wir es eben mit einer "leicht eingeschränkt schlanken" Person oder mit einem "temporär eingeschränkten Wissensvermittler" zu tun.
Deutsche Gerichte verlangen eben, dass man Tatsachen verklausuliert darstellt, den Selbstbetrug der Bürger fördert und die Wahrheit unterdrückt. Sonst würden solche Äußerungen gar nicht erst verhandelt werden. Nur weil irgendwelche Zeitgenossen nicht mit der Realität klarkommen, heißt das noch lange nicht, dass es sich dann um "grobe Beleidigungen" handelt. Die Gerichte stellen also die Realitätsverweigerung Einzelner über das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsäußerung, was weder einer Verhältnismäßigkeit unterliegt, noch im Sinne einer freien und aufgeklärten Welt sein kann.
Zwar ist im vorliegenden Fall der Delinquent vom Gericht freigesprochen worden, doch bedeutet allein die Tatsache, dass solche Banalitäten auf Drängen überempfindlicher Realitätsverleugner verhandelt werden, die Bestätigung eines gesellschaftlichen Trends.
Kritischen und aufrichtigen Menschen soll das Leben erschwert werden, zu Gunsten einer gesichtslosen Armee.
In diesem Land darf man lügen und heucheln, aber keine Tatsachen benennen und schon gar nicht als mißliebige Meinung äußern. Denn dann läuft man Gefahr, für seine Tugenden bestraft zu werden.
Wehret den Anfängen!
Krieg ist derzeit eben Frieden und Tatsachen sind Lügen...George Orwell hätte seine Freude daran gehabt. Oder auch nicht...
P.S. Weshalb die selben Gerichte sich weigern, insbesondere die von "Kulturbereicherern" eingeübten und als Beleidigung gedachten pawlowschen Phrasen ("Nazi", "Scheißdeutscher", "Kartoffel" etc.) als "grobe Beleidigungen" anzuerkennen, hängt offensichtlich damit zusammen, dass es den Gerichten nicht etwa um eine "Kultur des friedlichen Miteinander" geht, sondern um die Durchsetzung einer politisch-motivierten Unterdrückung ganz bestimmter Menschen. Und dabei wird es noch nicht einmal als "grobe Beleidigung" gewertet, wenn Kulturbereicherer selbst bundesdeutsche Amtsträger und somit auch die Ämter als "Nazi" bezeichnen. Dann handelt es sich um belanglose emotionale Entgleisungen von Mitbürgern, die einem anderen Kulturkreis entstammen. Als ob es in den entsprechenden Kulturkreisen keine anerkannten Beleidigungen geben würde...