selbstverständlich ist die Überschrift nicht ernst gemeint. Ich selber finde den Tenor des BGH allerdings erschreckend. Wer sich bis zur Unzurechnungsfähigkeit ( immerhin ab 3 Promille aufwärts) volllaufen lässt und dann ins Auto steigt, soll den Schaden ersetzt bekommen? Das ist meiner Meinung nach mehr als eine grobe Fahrlässigkeit, aber wie die Autoren im Spiegel online schon feststellten: es gibt paradoxe Situationen in der Rechtsprechung.
Da man nie weiß, wie die Richter wirklich entscheiden, rate ich immer zu der Methode:
Don´t drink and drive !
In diesem Sinne
Ihre
Daira Bär