Hei, ist das lustig! Nachts Leute aus dem Schlaf klingeln, volle Scheinwerfer drauf, und die verdutzten Menschen mit Kamera, dem unsäglichen Elton und blöden Sprüchen belästigen. Solcherart Humor ist im deutschen Fernsehen nicht unüblich, wird aber in besonderer Weise von Pro Sieben gepflegt, wo nicht nur Kindskopf Elton, sondern auch der Brachial-Comedian Simon Gosejohann (zeitweise auch zusammen und gegeneinander ) ihr Unwesen treiben dürfen.
Der Fernsehsender ProSieben muss nun 75 000 Euro Werbeeinnahmen für sein umstrittenes „TV total“-Spiel „Bimmel-Bingo“ abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einer entsprechenden Forderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stattgegeben. Die Medienaufsicht hatte mehrere Folgen von „Bimmel-Bingo“ wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten argloser Bürger beanstandet und die Abführung der erzielten Werbeeinnahmen gefordert.
Pro Sieben räumt die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zwar ein, will aber nicht zahlen. „Die Werbeeinnahmenabschöpfung trifft den privaten Rundfunk an seiner Lebensader. Er finanziert sich ausschließlich darüber“, beklagte Anwalt Michael Stulz-Herrnstadt im Gericht.
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgericht erklärte dagegen, er sehe in der Abschöpfung der Werbegelder ein effektives Aufsichtsmittel. Nach der Leipziger Entscheidung hält es sich ProSieben offen, noch vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Ein besseres Programm wäre für Pro Sieben vielleicht auch eine Alternative...