Wenn Komplikationen während der Geburt einen Kaiserschnitt nötig machen…

In diesem Artikel soll kurz und knapp umrissen werden, wie schnell es während einer Geburt nötig werden kann einen Kaiserschnitt durchzuführen und was für Planungsmöglichkeiten die werdenden Eltern im Vorhinein haben, die Rahmenbedingungen dafür so optimal wie möglich zu gestalten. Hierbei geht es ausschließlich um sekundäre Sectiones, über deren Anteil an Geburten insgesamt in Deutschland bereits in dem Artikel „Ist eine abnehmende Kaiserschnittrate in Deutschland als positiv zu bewerten?“ vom 07. November ausführlich berichtet wurde.

Die meisten Schwangerschaften enden in einer „normalen“, spontan vaginalen Geburt. Sollten während des Geburtsvorganges allerdings Probleme auftreten, sei es bei der Schwangeren oder dem Fetus, muss schnell gehandelt werden. Dafür gibt es zwei magische Zahlen in der ärztlichen Geburtsmedizin, nämlich die Zeiträume zwischen der unvorhergesehenen Verschlechterung der Geburtssituation und dem Eintreffen einer geburtsmedizinisch ausgebildeten Ärztin oder eines entsprechenden Arztes, sowie die Zeit zwischen der ärztlich festgestellten Notsituation und dem Erfolgen des dann medizinisch notwendigen Kaiserschnitts. Der gesamte Zeitraum beträgt nicht mehr als 30 Minuten, wobei maximal zehn Minuten auf das Hinzuziehen des Arztes bzw. der Ärztin entfallen, höchstens 20 weitere Minuten bis zum Beginn der sekundären Sectio, nach Feststellung durch eben jene/n, vergehen sollten.

Diese doch recht kurzen Zeiträume sollten jedem klar machen, dass solch eng gesetzte Zeiten nur eingehalten werden können wenn das ausgebildete Personal in der Nähe ist, wie z. B. innerhalb einer gut ausgestatteten Geburtsklinik oder wenigsten in der Nähe einer solchen. So können auch durch Hebammen betreute Geburtshäuser nahe fachärztlicher Betreuung angesiedelt sein. Da dies aber nicht zwangsweise so ist, sollten sich werdende Eltern vorher informieren und ganz individuell entscheiden wo die Geburt durchgeführt werden soll und welche damit verbundenen Restrisiken sie einzugehen bereit sind.

Dass es durchaus sinnvoll ist sich mit diesem Thema näher zu beschäftigen, zeigt das von Herrn Dr. med. Albring in seiner Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte zu diesem Thema angeführte, traurige Beispiel. In dem Fall wurde die eigentliche Notsituation durch die ansich sehr erfahrene Hebamme nicht richtig eingeschätzt, die bis zum Kaiserschnitt verstrichene Zeit betrug knapp zwei Stunden (inklusive der Transferzeit des später alarmierten Rettungswagens). Leider kam das Baby mit Anzeichen eines schweren Sauerstoffmangels zur Welt und wird sein Leben lang schwerbehindert sein. Dieses Beispiel ist ein Einzelfall, der aber klar zeigt was passieren kann und wie schwierig es werden kann eine plötzlich auftretende Notsituation richtig einzuschätzen und danach vor allem entsprechend richtig zu handeln.

In Deutschland ist die Betreuung der Schwangeren während der Geburt gesetzlich festgelegt und vor allem bei im Vorfeld unauffälligen Schwangerschaften durchaus in Ordnung, allerdings sollten Handlungsspielräume da sein, falls eine plötzliche Gefahrensituation für Frau und/oder Kind auftritt. Solche plötzlich auftretenden Gefahrensituationen, in denen z. B. der Herzschlag des Ungeborenen immer langsamer wird, sind jederzeit möglich und vor der Geburt nie mit Sicherheit auszuschließen.

Aus diesem Grund sollten Eltern, schon allein aus Sorge um das wahrscheinlich lang ersehnte Baby, die Geburt in einer Geburtsklinik, ob ambulant oder stationär, forcieren. Sich dabei von einer Hebamme begleiten zu lassen ist gesetzlich gewünscht und keinesfalls eine schlechte Entscheidung.

Die Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V. finden Sie unter http://www.bvf.de/frauen_info.php?r=0&m=0&s=0&page=2&rc=19&artid=440


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