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Natürlich kann es auch zu Hause passieren, aber es ist auch möglich, dass unsere Kinder während der Ferien in Situationen kommen, in denen sie von Fremden angesprochen werden.
Wissen unsere Kinder, wie sie sich verhalten sollen? Haben wir mit ihnen zusammen schon darüber geredet?
Die Erfahrung zeigt, dass altersgemäss informierte und selbstbewusste Kinder besser vor Gefahrensituationen geschützt sind als ängstliche Kinder. Damit Kinder ihr Handlungsrepertoire erweitern können, ist es daher sinnvoll, immer wieder mit ihnen zusammen zu überlegen: «Was würdest du machen, wenn…»
Die Stadt Zürich hat in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzzentrum und der Kantonspolizei St. Gallen einen Leitfaden erstellt. Dies ist eine Zusammenfassung:
Zu seinem Schutz sollte ein Kind wissen, dass es …
- zu Fahrzeugen Distanz halten soll, wenn jemand etwas fragen will
- bei Bitten fremder Menschen, z.B. ihnen den Weg zu zeigen oder beim Tragen von Taschen zu helfen, auch «unhöflich» sein und einfach weitergehen oder sagen, dass sie einen Erwachsenen fragen sollen
- unter keinen Umständen zu fremden Personen ins Auto einsteigen darf
- von Unbekannten keine Geschenke annehmen soll
- in der Gemeinschaft anderer Kinder sicherer ist und deshalb den Kindergarten- oder Schulweg nach Möglichkeit mit anderen Kindern gehen soll
- möglichst immer den Schulweg geht, der mit den Eltern abgesprochen ist
- immer vorher mitteilen soll, wohin es geht und mit wem es zusammen ist
- auf sich aufmerksam machen darf, wenn es sich bedroht fühlt
- fremden Personen nicht seine Adresse sagen oder persönlichen Dingen über die Familie erzählen soll
- die die Wohnungstüre nicht öffnen, wenn es alleine zu Hause ist
- ungewöhnliche Beobachtungen oder Erlebnisse den Eltern, den Lehrpersonen oder Betreuenden im Hort etc. sofort sagen soll
Sollte doch etwas passieren – wie sollen wir uns als Eltern richtig verhalten?
- besonnen reagieren
- das Kind und seine Berichte und Beobachtungen ernst nehmen
- wird das Kind vermisst, unverzüglich die Polizei über Notruf 117 verständigen evtl. auch bei der Beobachtung einer Kontaktaufnahme durch eine fremde erwachsene Person mit einem Kind
- die Schulleitung im Falle einer auffälligen Kontaktaufnahme durch eine fremde erwachsene Person mit einem Kind informieren, damit die Schule gegebenenfalls das weitere Vorgehen mit den Eltern absprechen kann
- Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Schulpersonal oder andere Erwachsene erhalten in Zürich beim Kinderschutz der Stadtpolizei Unterstützung und Beratung
Habt Ihr dieses Thema mit Euren Kindern schon aufs Tapet gebracht? Wie? Welche Erfahrungen habt Ihr schon gemacht?
Den vollständigen Leitfaden findet Ihr hier.