Weil die Gerichte ja sonst nichts zu tun haben…
Die Klägerin hatte ihre elfjährige Tochter nicht nur kurzfristig von der Schule genommen, weil deren Zimmergenossin heimlich geraucht hatte, sondern auch, weil sich das arglose Mädel von Mitschülerinnen ungewollt (für die Mutter!) aufklären lassen musste. Damit, so die gestrenge Erziehungsberechtigte, sei das arme Kind nachhaltig geschädigt worden. Das ausstehende Schulgeld wollte sie dafür natürlich nicht auch noch bezahlen. Irgendwie verständlich – aber nur irgendwie. Der Richter fand nicht nur das Vertragsrecht relevanter als den ethisch-moralischen Vortrag der Klägerin, sondern, zu deren maßlosen Entsetzen, sogar Gespräche über Sex absolut normal. Zudem sei es unrealistisch zu glauben, “dass sich die Tochter im Internat ihren Glauben an den Klapperstorch bewahren würde”. Das Urteil ist rechtskräftig, das Thema juristisch durchgekaut – und das Kind hoffentlich endlich im Bilde über die wahren Aufgaben von Störchen…
(LG Coburg, Az.: 23 O 105/10)