Wenn im Internat der Storch klappert

Wenn im Internat der Storch klappertGanz ehrlich: Im Grunde wurden die meisten von uns doch in der Schule aufgeklärt, oder? Nicht unbedingt von den Lehrkörpern, mehr von den Mitschülern. Das aber ziemlich konkret und von vielen interessanten neuen Wörtern begleitet, die unsere Eltern an die Decke gehen ließen. Anders gesagt, wer seine Kinder unaufgeklärt zur Schule schickt, muss damit leben, dass der Filius den Glauben an den Klapperstorch verliert. Diese an sich nicht weiter diskussionswürdige Erkenntnis sollte nicht unbedingt gerichtlich geklärt werden müssen – kann aber, wenn man unbedingt will. Mit der erbosten Mutter einer (mittlerweile aufgeklärten) Internatsschülerin hatte sich nämlich das Landgericht Coburg zu befassen. Weil die Gerichte ja sonst nichts zu tun haben…

Die Klägerin hatte ihre elfjährige Tochter nicht nur kurzfristig von der Schule genommen, weil deren Zimmergenossin heimlich geraucht hatte, sondern auch, weil sich das arglose Mädel von Mitschülerinnen ungewollt (für die Mutter!) aufklären lassen musste. Damit, so die gestrenge Erziehungsberechtigte, sei das arme Kind nachhaltig geschädigt worden. Das ausstehende Schulgeld wollte sie dafür natürlich nicht auch noch bezahlen. Irgendwie verständlich – aber nur irgendwie. Der Richter fand nicht nur das Vertragsrecht relevanter als den ethisch-moralischen Vortrag der Klägerin, sondern, zu deren maßlosen Entsetzen, sogar Gespräche über Sex absolut normal. Zudem sei es unrealistisch zu glauben, “dass sich die Tochter im Internat ihren Glauben an den Klapperstorch bewahren würde”. Das Urteil ist rechtskräftig, das Thema juristisch durchgekaut – und das Kind hoffentlich endlich im Bilde über die wahren Aufgaben von Störchen…

(LG Coburg, Az.: 23 O 105/10)


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