SteuerlicheAspekteeinerhäuslichenPflegekraft
WirdinDeutschlandeinAntragaufPflegeleistunggestellt,sozahltdiePflegeversicherungnurdenreinenPflegesatzentsprechendderPflegestufen,nichtaberhäuslicheNebenleistungen,wieEinkauf,ReinigungderWohnungoderauchUnterstützungbeieinemSpaziergang.VieleSeniorenkönnendasHausnichtmehralleineverlassenundverfallenlangsamabersicher,stehtihnenniemandzurSeite.WenndiezugestandeneMindestleistungderKrankenkassennichtausreicht,sehensichdieAngehörigengezwungen,umdenBedarfdesSeniorszudecken,entwederselbstweitereHandhabungzuübernehmenoderaufeinepflegerischeHilfezurückzugreifen.DiesesindallerdingsinDeutschlandsehrteuer,sodassvieleFamilien,umdieKostenimRahmenzuhalten,sichPflegeausPolenholen.DiePflegekräftelebendanninderRegelimHaushaltdesPflegebedürftigen,verrichtenallenotwendigenArbeitenundbegleitendenSeniorauchmalbeieinemAusflug,sodassderältereMenschseineSozialkontakteaufrechthaltenkannDieKostenfürdiePflegePolenkönneninderJahressteuererklärungalsaußergewöhnlicheBelastungengemäߧ33bis§35EstG(Einkommensteuergesetz)geltendegemachtwerdenundsenkendieLohn-undEinkommenssteuerentsprechend.
UmdiePflegePolenbeiderJahressteuererklärunganzusetzen,istesganzwichtigzuüberprüfen,obdiePflegekraftlegalinDeutschlandarbeitet.NurwereineErlaubnisE101besitzt,verfügtübereineoffizielleGenehmigung,dennwennauchinnerhalbderEU(EuropäischeUnion)Freizügigkeitherrscht,sobedeutetdasnochlangennicht,dassauchjederArbeitnehmerohneentsprechendeArbeitserlaubnisineinemderMitgliedsstaattätigwerdendarf,esgeltendiejeweiligenRechtsvorschriftendesLandesübersozialeSicherheit.NurwenndiePflegeausPolenimRahmeneinerEntsendungodernurkurzfristiginDeutschlandtätigwird,benötigtsiedieErlaubnisE101nicht.
DieEntsendungbedeutetnichtsanderes,alsdasseinePflegePolenbeieinempolnischenUnternehmenangestelltistundfürdieTätigkeitinsGastlandgeschicktwird.DerKundeerhältvomUnternehmenseineRechnungüberdiePflegeleistungundhatnichtsmitderLohn-undGehaltsabrechnungzutun,alsomussdiePflegeausPolennichtselbstanmeldenundsichnichtumdieAbführungderSteuernundSozialversicherungkümmern,diesgeschiehtdurchdasUnternehmenimHeimatlandDieerhaltenenRechnungenkannerbedenkenlosbeiseinerSteuererklärungalsaußergewöhnlicheBelastungangeben.ImGegensatzzueiner „normalen“ Entsendung,wiebeieinemIndustrieunternehmenoderbeiHandwerkern,diegemäßeErlaubnisE101nurzwölfMonateArbeitsrechthaben,kanndiePflegeausPolendreiJahreimLandbleiben.Regeltwirddiesin§21BeschäftigungsverordnunginVerbindungmitdemElftenBuchSozialversicherungsbuch.AllerdingsmussdiePflegePoleninDeutschlandauchbeieinerEntsendungeinenentsprechendenKrankenversicherungsschutzfürdieBundesrepubliknachweisen,umeinerTätigkeit