Wenn ein Gebiet eines EU-Mitgliedes seine Unabhängigkeit erklärt, dann hört es automatisch auf Teil der EU zu sein und verwandelt sich in ein Drittland!

Mit diesem Klartext antwortete die EU-Kommission auf das zunehmende „Generve“ der Generalitat de Catalunya und der Separatisten über das „Recht, zur Entscheidung“.

Inzwischen hat die Generalitat ein Memorandum über ihre Sicht der Lage in Katalonien an alle EU-Außenminister geschrieben. Bekanntlich mischen diese sich ja am Liebsten in die inneren Angelegenheiten anderer Mitgliedstaaten ein (Ironie aus)! Ohne jedoch Katalonien speziell zu erwähnen, verwies die Kommission auf die geltende Rechtslage in der EU. Im Falle einer Abtrennung würde das Recht und Regelwerk der Gemeinschaft auf das abfallende Gebiet nicht mehr angewendet.

In jedem Fall müsste ein Antrag auf Verbleib in der EU vom betroffenen Mitgliedsstaat, im Falle Kataloniens also von Spanien gestellt werden. Damit sagte die Kommission in diplomatischer Deutlichkeit, dass Katalonien nervt! Im übrigen könne jeder Staat, ob neu oder existierend den Eintritt in die EU beantragen.

EU-Wettbewerbskommissar Almunia sagte, die beiden Streithähne sollten sich keine Briefe schreiben und über die Medien kommunizieren, sondern sich nüchtern und mit kühlem Kopf an einen Tisch setzen und die anstehenden Probleme ausdiskutieren…



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