Könnte man auch, bezeichnen als,
„Wenn die Blumen Trauer tragen, oder jetzt hat es uns auch erwischt.“
Gerade eben brachte der Postbote einen netten Brief von einen Anwalt adressiert an die Berliner Bande blablubb …
Sie haben an [DATUM] auf Ihrem Blog in dem [Artikel] die Bildgrafik meiner Mandantin [Titel der Bildgrafik] wie folgt verwendet. Danach folgen sechs! Seiten Belehrung und Finger heb.
Das ganze endet mit der Zahlungsaufforderung in Höhe von EUR 119,– und der üblich Vollmacht für den Herrn Anwalt.
Mal ganz ehrlich, die Nennung des Fotografen und die Verlinkung auf die Quelle gehören doch eigentlich zum guten Ton und sind nun mal Teil des Deals. Auch wir haben schon einige Fotos von uns in Fotostocks hinterlegt und freuen uns jedes mal darüber wenn wir, bei Veröffentlichung, erwähnt werden. Uns wäre es bis jetzt aber nie in den Sinn gekommen jemanden zu verklagen wenn unsere Name nicht erwähnt wird, auf jeden Fall keine nicht kommerziellen oder privaten Seiten. Und schon gar nicht bei einem 150 x 150 px großem Bildchen.
Ok uns ist diesmal zugegebener Weise ein Fehler unterlaufen, wir haben den Urheber nicht unter dem Bild erwähnt wie bei dem von uns genutztem Dienst gefordert, [wenn technisch Möglich] sonder ihn als mouseover eingebunden. Einfach weil eine Nennung unterhalb des Bildes die Optik gestört hätte und wir auch einfach nicht mehr an diese Regel gedacht hatten.
Mich ärgert eigentlich am meisten daran das sich oben genannte [Mandantin] nicht mit uns vorher in Verbindung gesetzt hat sondern schnurstracks zum Anwalt gelaufen ist.