Die rechtsextremistische NPD hatte 2007 eine Millionenstrafe nicht beglichen. Daraufhin stoppte der Bundestag sämtliche Partei Subventionierungen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe entschied nun: die Strafe wird verrechnet – die NPD bekommt vorerst kein Geld mehr aus dem Topf der staatlichen Parteienfinanzierung. Das, was Jahre lange Ermittlungen und Spitzeleien des Verfassungsschutzes nicht zustande brachten, nämlich eine Eindämmung der Partei Aktivitäten, haben nun “Formale Fehler” im Parteien Rechenschaftsbericht erreicht!
Der derzeitige Schatzmeister Andreas Storr
Die Strafe in Höhe von 1,27 Millionen Euro erfolgte wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007. Die NPD bekomm als anerkannte Partei, die für die Bundestagswahl zugelassen ist, wie andere Parteien auch, Zuschüse aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Höhe des Betrages richtet sich nach den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen und nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird normalerweise vierteljährlich in Abschlagszahlungen verteilt. Durch fehlerhafte Angaben im Bericht wollte sich die Partei zusätzliche finanzielle Mittel erschleichen, um ihr desolate Haushaltslage zu verbessern.
Warum bisher kein Verbot der NPD möglich war
Warum die nachweislich rassistische und verfassungsfeindliche Partei überhaupt zugelassen wurde, kann sich einem denkenden Menschen nicht erschliessen. Bisher haben alle Bundestagsparteien ein Verbot als kontraproduktiv und womöglich verfassungs – rechtlich nicht abgesichert beurteilt und abgelehnt. Der Grund scheint die Involvierung von “Spionen” des Verfassungsschutzes zu sein, die sich in die Reihen der NPD eingeschlichen haben, um Anhaltspunkte für Verbrechen zu finden.
Der NPD Voritzende Holger Apfel
Die Aussage solcher “Informanten” hat aber vor Gericht keinen Wert; außerdem sind viele Spitzel selbst in dubiosen Machenschaften verwickelt. Sie machten mit, um ihre Deckung nicht auffliegen zu lassen. Die Verhältnismäßigkeit und Effektivität des Vorgehens des Verfassungsschutzes lässt sich im Lichte dieser Fakten stark anzweifeln.
Können und Nicht Können
Eine Eindämmung der Partei Aktivitäten konnte so bisher nicht erreicht werden; wohl aber konnte dies über die Formalien eines Rechenschaftsberichtes erreicht werden. Man könnte auch sagen, dass die eigene Gier der Partei geschadet hat, und dass eine Formalie effektiver die Aktivitäten der Rechtsradikalen einschränken konnte, als dies die Jahre lange Bespitzelungen erreichen konnte.
Bleibt noch den logischen Schluss zu ziehen:
1. Der Verfasungsschutz muss strukturell und personell neu aufgestellt werden.
2. Die NPD muss in einem Verbotsverfahren endlich als verfassungsfeindliche rassistische Partei von den Wahlen ausgeschlosssen werden
3. Methoden, Techniken und Vorgehensweisen des Verfassungsschutzes müsen dringend verbessert und modernisiert werden.
gedankensindfreier für humanicum
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Weiterführende Links
1. NPD Wahlprogramm – “Natürlich deutsch”
2. Wiki zur NPD – was ist das für eine Partei?
3. SPON Artikel zur NPD Affaire