Weltfremde Politik: Die Mär vom faulen, reichen Arbeitslosen

Heute ist mein erster Urlaubstag. Ich habe lange geschlafen; nicht so lange, wie ich selbst erwartet hätte - aber wohl in der Dauer ausreichend, um von Angehörigen und SympathisantInnen mancher politischer Partei bereits als faule Sau eingestuft zu werden. Ganz egal, ob ich mich fast direkt danach an den Computer setze und dreieinhalb Stunden nachdenke, recherchiere und schreibe - denn Geld habe ich damit keines verdient, und die Wirtschaft ist dadurch höchstwahrscheinlich auch nicht gewachsen.

Es war also kurz vor zehn Uhr, nach guten acht Stunden Bettruhe, als ich heute aufgestanden bin. Sensationell gut gelaunt, eine wunderbare Melodie pfeifend, folgte ich zuerst dem Ruf der Natur (Kaffeemaschine) und erinnerte mich gleich darauf der wie jeden Samstag verlässlich vor der Türe auf mich wartenden Zeitung. Kurz darauf war ich ziemlich grantig.

„Schelling: Arbeitslosengeld ist in Österreich zu hoch", titelt der heutige Standard. Und in der zugehörigen Geschichte, einem Doppelinterview mit dem amtierenden ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling und dem steirischen Unternehmer Josef Zotter, heißt es dann:

Es ist auch deshalb schwer, Arbeitskräfte zu finden, weil das Arbeitsloseneinkommen fast genauso hoch ist wie das Arbeitseinkommen.

Nun, wie sieht die Realität aus? Laut Website des Arbeitsmarktservice (AMS) besteht das Arbeitslosengeld aus bis zu drei Teilen: dem Grundbetrag und möglichen Familienzuschlägen (z.B. für Kinder) sowie einem allfälligen Ergänzungsbetrag:

Der Grundbetrag richtet sich bei Geltendmachung von 1. Jänner bis 30. Juni des jeweiligen Jahres nach der [...] Jahresbeitragsgrundlage aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt des vorletzten Jahres. [...] Wenn Sie zwischen 1. Juli und 31. Dezember des jeweiligen Jahres Arbeitslosengeld beantragen, richtet sich der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes nach der Jahresbeitragsgrundlage des letzten Kalenderjahres.

Bedeutend an dieser Feststellung ist, dass das Arbeitslosengeld NICHT auf Basis des Gehalts oder des Lohns berechnet wird, den ein/e Angestellte/r oder ArbeiterIn vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit erhalten hat. Wer sich zwischen 1.1. und 30.6.2015 arbeitslos gemeldet hat, bekam Arbeitslosengeld auf Basis der durchschnittlichen Monatseinkünfte im Jahr 2013; wer sich zwischen 1.7. und 31.12.2015 arbeitslos meldet, bekommt Arbeitslosengeld auf Basis der durchschnittlichen Monatseinkünfte im Jahr 2014.

Warum ist das wichtig? Zum einen, weil damit schon mal in vielen Fällen Biennalsprünge, kollektivvertragliche Entgelterhöhungen u.ä. heraus gerechnet werden, die ein/e DienstnehmerIn in den ca. 6 bis 18 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bekommen hat. Zum anderen, weil für DienstnehmerInnen, die in denselben ca. 6 bis 18 Monaten von der - politisch verpönten - Teilzeitarbeit in die Vollzeitarbeit (meist 38 bis 40 Wochenstunden) aufgestockt haben, eine deutlich reduzierte Beitragsgrundlage zur Berechnung hergenommen wird.

Zur Verdeutlichung bringe ich ein einfaches Beispiel:

    Jemand wird mit 1. Mai 2015 arbeitslos (Annahme: AMS-Voranmeldung schon im April). Zur Berechnung des Arbeitslosengelds wird in diesem Fall das durchschnittliche Monatseinkommen des Jahres 2013 herangezogen. Die Person war also Ende April 2015 für 40 Stunden pro Woche, also Vollzeit, angestellt, und verdiente 2000 Euro brutto. Laut Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer bekam diese Person (keine Kinder, allein stehend, keine Sachbezüge, keine Pendlerpauschale) 1409,68 Euro monatlich netto, plus ein steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigtes 13. und 14. Gehalt. [Wäre diese Person ein/e ArbeiterIn, würde sie um 1,65 Euro pro Monat weniger verdienen, da ArbeiterInnen etwas höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen - das wäre auch mal zu diskutieren!]
  • Wir nehmen an, dass die Person 2013 bereits bei derselben Firma in derselben Stellung tätig war, jedoch - egal, ob z.B. eine berufsbegleitende Fortbildung absolviert wurde oder der Job vielleicht nur auf Teilzeit ausgeschrieben war - damals nur 30 Stunden pro Woche gearbeitet hat. Auf Basis der 2000 Euro für Vollzeit kommen wir auf ein Bruttogehalt von 1500 Euro. Wenn wir jetzt noch annehmen, dass die Person mit 1.1.2013 in die Firma eingetreten ist und damit höchstwahrscheinlich bis zum 1.5.2015 keine kollektivvertragliche Vorrückung fällig wurde, es jedoch 2014 eine durch die Gewerkschaft ausverhandelte Gehaltserhöhung von 1,5 Prozent gegeben hat, dann betrug das Bruttoeinkommen dieser Person im Jahr 2013 nur 98,5 Prozent der 1500 Euro, also 1477,5 Euro pro Monat. Der Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer weist in diesem Fall 1147,23 Euro als Nettoeinkommen aus.
  • Einen Rechner bietet auch das AMS an: Wer 1477,55 Euro Brutto verdient, bekommt - nochmals der Hinweis: in unserem Beispiel ohne Familienzuschläge - einen Tagsatz von 26,75 Euro. Im Monat Mai 2015, in dem die Arbeitslosigkeit eintritt, sind das 829,25 Euro. Im Folgemonat Juni, der bekanntlich nur 30 Tage hat, sind das 802,5 Euro. Würde die Arbeitslosigkeit bis Frühjahr 2016 bestehen und sich am Tagsatz nichts ändern (damit meine ich eine eventuelle Senkung!), betrüge das Arbeitslosengeld im Februar 2016 ganze 775,75 Euro. Was für ein Glück, dass wir auf ein Schaltjahr zusteuern!
  • Ein 13. und 14. Gehalt sind selbstverständlich nicht in der Arbeitslosenversicherung enthalten - diese Sonderzahlungen werden im AMS-Rechner aus dem Monatsbrutto 2013 berechnet und sind im Tagsatz bereits berücksichtigt.
  • Das Arbeitslosengeld wird übrigens erst im Nachhinein ausgezahlt. Für Mai 2015 also Anfang Juni 2015. Der Mai ist also aus eventuell vorhandenen Ersparnissen zu finanzieren. Oder der erste Schritt in die Verschuldung.

Fazit: Eine (fiktive) Person, die im April 2015 (Vollzeit, 40 Stunden) netto 1409,68 Euro verdiente und mit Mai 2015 arbeitslos ist, erhält im AMS-Bezug im besten Fall 829,25 Euro monatlich, wenn sie 2013 einen Job angenommen hat, der auf 30 Stunden ausgeschrieben war. (Ich lasse hier die freiwillige Teilzeitarbeit außen vor, um „Selbst schuld!"-Kommentaren möglichst vorzubeugen.)

Ach ja, nur der Vollständigkeit halber: Wenn wir die 2000 Euro Brutto, die dieselbe Person vor der Arbeitslosigkeit verdient hat, in den AMS-Rechner eingeben, und einfach mal den (nicht alltäglichen) Fall annehmen, dass sich dieses Einkommen über eineinhalb Jahre gar nicht verändert hatte, dann beträgt der Tagsatz 30,81 Euro. Diese Person hatte im April 2015 noch 1409,68 Euro für ihr tägliches Leben zur Verfügung. Im Mai 2015 wären es 955,11 Euro gewesen. Das sind etwas mehr als zwei Drittel des Monatseinkommens - wobei wie gesagt Urlaubs- und Weihnachtsgelder bereits eingerechnet sind.

Und nun bitte ich alle, die bis hier her gelesen haben, die Aussage von Hans Jörg Schelling nochmals zu beurteilen, der im heutigen Standard dahingehend zitiert wird, dass „das Arbeitsloseneinkommen fast genauso hoch ist wie das Arbeitseinkommen".

Was für eine - im besten Fall - unglaublich ignorante Ahnungslosigkeit!

Versicherungsleistung

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, was in der Arbeitslosendiskussion immer gerne vergessen (um nicht zu sagen: unterschlagen) wird: Es handelt sich beim Arbeitslosengeld um eine Versicherungsleistung: Jede/r DienstnehmerIn zahlt mit seinem monatlichen Einkommen in den Arbeitslosentopf ein - mehrheitlich in der Hoffnung, nicht auf diese soziale Absicherung (man müsste den Begriff wohl mittlerweile unter Anführungszeichen setzen) zugreifen zu müssen; aber im Wissen um das implizite Versprechen von Vater Staat, dass dieses Auffangnetz aufgespannt ist, wenn man es doch einmal braucht. Und eben nicht nach und nach von den Regierenden abmontiert wird - mit dem ständig wiederholten Vorwurf, Arbeitslosigkeit wäre eine selbstverschuldete Schande unnützer, fauler StaatsbürgerInnen.

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