Welche Schäden deckt die Vollkaskoversicherung ab?

Welche Schäden deckt die Vollkaskoversicherung ab?Ein Auto ist für viele Menschen nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern oft auch ein treuer Begleiter im Alltag. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird oder durch andere Schäden beeinträchtigt wird. Um gegen ein möglichst breites Spektrum von Defekten, Ausfällen und Schäden abgesichert zu sein, spielen viele mit dem Gedanken, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Doch welche Schäden sind dabei überhaupt gedeckt?

Kollisionsschäden

Die wohl bekannteste Leistung der Vollkaskoversicherung ist die Deckung von Kollisionsschäden. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für Reparaturen am eigenen Fahrzeug übernimmt, wenn es zu einem Unfall kommt. Seien es Blechschäden, defekte Scheinwerfer oder andere Schäden, die auf einen Zusammenstoß zurückzuführen sind – die Vollkasko springt ein und erspart dem Versicherungsnehmer hohe Werkstattrechnungen.

Vandalismus und mutwillige Zerstörungen

Nicht nur Unfälle können das geliebte Auto beschädigen. Auch Vandalismus und mutwillige Zerstörungen können zu erheblichen Schäden führen. Die Vollkaskoversicherung schützt in solchen Fällen vor den finanziellen Folgen. Egal, ob zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben oder andere böswillige Akte – die Versicherung deckt die Reparaturkosten und sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer nicht selbst für die Schäden aufkommen muss bzw. nur bis zur Höhe der Selbstbeteiligung.

Schäden aufgrund von Naturgewalten

Neben menschlichen Einflüssen können auch Naturgewalten erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen. Sturmschäden, Hagel, Blitzschlag, Lawinen, Erdrutsche oder Überschwemmungen – die Vollkaskoversicherung bietet Schutz vor Elementarschäden. Damit ist das Auto auch in Extremsituationen gut abgesichert. Die Kosten für die Reparatur nach solchen Ereignissen werden von der Versicherung übernommen, und der Versicherungsnehmer kann sein Fahrzeug schnellstmöglich wieder in vollem Umfang nutzen.

Diebstahl

Egal ob vollendeter oder versuchter Diebstahl, ist das Auto weg oder aufgrund von Einbruchsspuren beschädigt, greift die Vollkaskoversicherung ebenfalls und reguliert den entstandenen Schaden.

Tierunfälle

Tierunfälle sind nicht nur für das Tier, sondern auch für den Fahrzeugbesitzer ärgerlich und im schlimmsten Fall sogar lebensgefährlich. Eine plötzlich auftauchende Wildsau oder ein über die Straße huschendes Reh können erhebliche Schäden am Auto verursachen. Die Vollkaskoversicherung springt hier ein und deckt die Kosten für Reparaturen, Lackarbeiten oder den Austausch von beschädigten Teilen. Damit bleibt der finanzielle Schaden überschaubar, und der Fahrzeugbesitzer kann sich auf die Unterstützung seiner Versicherung verlassen.

Schäden, die die Vollkaskoversicherung nicht übernimmt

Einerseits springt die Vollkaskoversicherung immer dann ein, wenn der Schaden den Umfang der Kfz-Haftpflicht oder der Teilkasko übersteigt, andererseits sind nicht ausnahmslos alle Schäden in der Vollkasko integriert. So zum Beispiel Unfallschäden, die nach Alkohol- und anderen Drogenfahrten entstanden sind. Aber auch Schäden in Folge eines (illegalen) Straßenrennens sowie Schäden, die unter Vorsatz entstanden sind, werden nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen und müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.


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