Welche Angaben zu meiner Person darf ein Online-Shop von mir beziehen und was geht zu weit?

Rund ein Viertel aller deutschen Internetuser erledigen ihre Einkäufe online. Die Vorgehensweise ist dabei immer die gleiche. Der Warenkorb wird gefüllt und bevor es ans Bezahlen geht, werden einige Daten vom Kunden verlangt. Doch welche Daten darf der Shopbetreiber von Ihnen verlangen?
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass der Händler lediglich die Daten von seinem Kunden anfordern darf, die nötig sind, um die Bestellung abzuwickeln. Hierzu zählen die personenbezogenen Daten wie der vollständige Name, die Rechnungsanschrift und falls abweichend auch die Lieferanschrift.

Nur das Wichtigste angeben

Möchte der Händler nur mit volljährigen bzw. geschäftsfähigen Personen einen Kaufvertrag abschließen, wird er auch das Geburtsdatum verlangen. Telefon-, Handy- oder Faxnummer werden nicht benötigt und müssen in der Regel auch nicht angegeben werden.
Um mit Ihnen in Kontakt zu treten und Sie über den aktuellen Status Ihrer Bestellung zu informieren, wird allerdings häufig nach der E-mail Adresse gefragt. Die Email-Adresse wird auch gern dafür genutzt, den Kunden regelmäßig mit einem Newsletter über aktuelle Angebote zu informieren. Das darf der Händler allerdings nur mit Ihrer Zustimmung.
Angesichts der vielen Bezahlmöglichkeiten wie Vorabüberweisung, Paypal und Sofortüberweisung ist die Angabe Ihrer Bankdaten unnötig. Wenn der Händler dennoch die Bankdaten verlangt, sollten Sie skeptisch werden und sich lieber nach einem anderen Online-Shop umsehen.



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