Weiterhin Klarnamenpflicht bei Facebook

Erstellt am 1. Juli 2016 von Lev_jung

Laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Hamburg (5 Bs 40/60) ist Facebook vorerst nicht verpflichtet, seinen Nutzern in Deutschland Profile mit Pseudonym zu erlauben. Johannes Caspars (Hamburger Datenschutzbeauftragter), bundesweit zuständig für Facebook, will nach der Entscheidung nun ins Hauptverfahren gehen.

Nach der Beschwerde zur Sperrung eines Facebook-Kontos, das mit einem Pseudonym betrieben wurde, hatte Caspar die irische Facebook-Niederlassung verpflichtet, Konten mit Pseudonymen zuzulassen. Er berief sich dabei, unter Anderem, auf das deutsche Telemediengesetz, welches den Nutzern das Recht zu Pseudonymen einräumt. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht sieht die Klärung des Falles beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Aber mal ehrlich, wie viele Facebook-Konten sind mit mehr, oder weniger eindeutigen Pseudonymen im Umlauf. Es gibt für die „Klarnamen" keine wirksame Plausibilitätsprüfung.

Mein privates Facebook-Konto ist selbstredend unter Klarnamen. Da ich mir die eigenen Blogartikel in die Chronik spüle und meine Blogs ein Impressum haben, wäre ein Pseudonym wohl eher Unsinn.

Wie seht ihr das? Klarnamen bei Facebook ja, oder eher nein?