2008 hatte ein Stadtverordneter auf Grund der oben genannten Fakten einen Antrag eingereicht, um Auskunft über die Berufsausbildung der Jugendamtssachbearbeiter zu erhalten. Der Magistrat (als Empfänger der Anfrage) riet darauf am 05.05.2008 dem Fragesteller, die Anfrage zurückzuziehen, sonst würde man ihn (warum auch immer) des Mandatsmißbrauchs bezichtigen. Über diese traurige Posse hat Prof. Dr. Aris Christidis in der Giessener Zeitung berichtet, da am 23.02.2012 eine Gerichtsverhandlung gegen die GAZ anberaumt war.
Verhöhnung von Kinderrechten? Verleumdung von Dissidenten? Oder Pressefreiheit?
[..]Nach mehrfachen Vorwürfen Betroffener, die Qualifikation der Gießener Jugendamtsmitarbeiter sei inadäquat, um etwa falsche Ernährung oder Dehydrierung, innere Verletzungen, Einschüchterung, Traumatisierung etc. bei Kindern zu erkennen, reichte der Kläger (damals Stadtverordneter) für die Sitzung des Gießener Stadtparlaments am 08.05.2008 eine Anfrage zu den im Amt vertretenen Berufsausbildungen ein.[..]
Für die Sitzung vom 18.12.2008 reichte die Fraktion des Klägers den Antrag ein, bei den anstehenden Neueinstellungen wenigstens einen Psychologen und einen Arzt hinzuzunehmen, was der Kläger vor dem Stadtparlament begründete. Die Reaktion war ein Aufschrei (Jugendamtsmitarbeiter seien doch gewissenhaft!), die beantragende Fraktion sah sich mehrheitlich veranlaßt, den Antrag zurückzuziehen. Zwei Tage später (am 20.12.2008) bezeichnete der Reporter der GAZ die Rede des Klägers als „wirr“ und machte die Drohung des Magistrats wahr, dem Kläger Mandatsmißbrauch vorzuwerfen (ohne dies zu konkretisieren).[..] Giessener Zeitung
Um den Beitrag zu verstehen, muss man den kompletten Artikel lesen. Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Chuzpe Anfragen über die Arbeit der Jugendämter behandelt werden. Man könnte glauben, es geht Politikern und Jugendamtssachbearbeiter gar nicht um die ihnen anvertrauten Kinder, sondern lediglich um ihre eigenen Anliegen. Solange inkompetente Menschen dieses Amt ausfüllen, solange werden Kinder in dieser Gesellschaft wenig Chancen auf eine angemessene Zukunft haben.
Prof. Klenner: Der Wandel im Selbstverständnis deutscher Jugendämter
[..]Vor dem Inkrafttreten des KJHG musste vor einer Inobhutnahme die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Auch bei Gefahr im Verzuge. Jetzt ist die Zustimmung des Familiengerichts unverzüglich nach erfolgter Inobhutnahme einzuholen. Wenn diese Maßnahme am rechten Ort und zur rechten Zeit ergriffen wird, ist das die einzige angemessene Vorgehensweise. Leider hat sie eine Kehrseite. So unkompliziert und unmittelbar, wie sie durchzuführen ist, so leicht schlägt die Inobhutnahme in der Hand gedankenloser sogenannter fallbeauftragter Fachkräfte alle guten Vorsätze zur Gewährleistung des Kindeswohls in den Wind. Meist ohne Ankündigung oder gar Vorbereitung unter Ausnutzung des Überraschungseffekts und immer in der Meinung, eine gute Tat zu tun, werden Neugeborene aus dem Wochenbett ihrer Mütter entführt, andere auf dem Nachhauseweg vom Kindergarten oder von der Schule abgefangen, wenn sie nicht gar in einer Nacht- und Nebelaktion aus der elterlichen Obhut fortgerissen werden.
Als gerichtlich beauftragter Sachverständiger stellt man dann fest, hier sollten die Eltern geschlagen beziehungsweise gemaßregelt werden und die Kinder werden getroffen. Macht man darauf aufmerksam, dies zuerst aus der Sicht der Kinder zu verstehen, indem man sich durch Empathie (Einfühlung oder Takt und Fingerspitzengefühl) bemüht, die Welt mit den Augen des Kindes zu sehen, muß man mindestens darauf gefasst sein, damit auf Unverständnis zu stoßen.[..] GAZ
Ein kurzer, prägnanter Beitrag über die Entstehung der Jugendämter und den heutigen, nachteiligen Veränderungen. Der letzte Satz von Prof. Klenner sagt m.E. alles aus.
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