Nach langer Weinrallye Abstinenz wird es mal wieder Zeit dabei zu sein. Da passt der Aufruf von „Arthurs Tochter kocht“ ja ganz gut. Das Thema: „Politik & Wein“.
Ein interessantes Thema, wie ich finde, aber auch recht umfangreich. Zeitlich passt dieses Thema perfekt. Deutschland hat bereits gewählt, die Schweizer haben ihre Stimme abgegeben, und uns Österreichern steht die Wahl bevor.
Planlos saß ich erst vor dem Notebook, weil mir nichts konkretes eingefallen ist. So viele verschiedene Ansätze schwirrten mir durch den Kopf, dass ich mir erst einmal im Hotel einen Kaffee einschenken musste. Dann fiel es mir wie Schuppen von den Augen. Im Blickwinkel hatte ich die HACCP-Mappe. HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points. Auf gut Deutsch also das Konzept bzw. die Richtlinien zur Einhaltung der Hygienebestimmungen bei der Arbeit mit Lebensmittel.
Nein, das wird keine Lehrstunde wie man putzt, aber es geht um gesetzliches Reglement.
Mit der Zeit besucht man viele Weingüter und Winzer, und da bekommt man schnell kuriose Geschichten präsentiert.
Beispiel: Das Weingut Silvia Heinrich hat Nebbiolo angepflanzt. Diesen verwendet(e) sie beim Rotweincuvée „Alpha“. Dies ist ein Cuvée aus Blaufränkisch (90 Prozent) und Nebbiolo (10 Prozent). Aber leider seit 2012 verboten. Warum? Dank der entsprechenden Verordnung aus dem Jahr 2011 ist der Anbau von Nebbiolo für die Weinbereitung nur noch in Wien erlaubt. Man darf den Wein, wie zuvor, auch nicht mehr nur als „Wein“ deklarieren.
Ich weiß, einige sagen sich jetzt: „Wer braucht in Österreich schon Nebbiolo?“. Aber um dies geht es mir nicht, jedoch sehr wohl um die Einschränkung kreativer Freiheit der Weingüter. Persönlich finde ich dies sehr Schade. Wo bleibt hier die Vielfalt? Viele betonen stets das ach so wichtige Terroir. Doch stellt sich mir nun die Frage, was dagegen spricht zum Beispiel einen Nebbiolo aus Burgenland zu vinifizieren?
Verwirrend ist ebenso die Lage des „gemischten Satz“ in den letzten Jahren hier in Österreich. Im Zuge der EU-Verordnung 607/2009 vom 14. Juli 2009, welche die geschützten Bezeichnungen der jeweiligen Mitgliedsländer festhält konnte sich Österreich die Bezeichnung „Gemischter Satz“ sichern, das heißt kein anderes Land der EU darf Weinflaschen damit bezeichnen. Eigentlich ist gemischter Satz eine Ur-Form der Weinbereitung. Durch die unterschiedlichen Reifegrade und den unterschiedlichen Säuregrad der Rebsorten wollte man ursprünglich das Risiko minimieren und eine gleichbleibende Weinqualität sichern. Erwünschter Nebeneffekt ist eine deutlich erhöhte Vielschichtigkeit des Endproduktes.
Wieso soll dann nicht auch ein gemischter Satz aus Deutschland auf den Markt kommen, und auch als solcher deklariert werden? Es wäre sogar interessanter einen Vergleich zu ziehen zwischen gemischten Satz aus Österreich und Deutschland. Bei Rieslingen, Grünen Veltiner oder Blaufränkisch machen wir dies doch auch.
Aber nicht nur in Österreich gibt es unzählige gesetzliche Bestimmungen. Das wohl umfangreichste vinophile Reglement wird wahrscheinlich Frankreich haben, dicht gefolgt Italien und Spanien.
Leider ist dies alles typisch Politik. Gesetze werden von Personen erstellt, von entsprechenden Komitees verabschiedet, und der kleine Mann (oder Frau) muss danach handeln. Dies ist nicht nur in der reinen Weinwirtschaft der fall, auch in der Gastronomie finden wir eine umfangreiche Palette an verschiedensten Regeln. Hygienebestimmungen, Arbeitsrechte, Steuerrechte und so weiter.
Der fairnesshalber muss man die Schuldigen nicht (nur) in der Politik suchen. Die meisten Regeln sind leider entstanden, weil zu viel „Schindluder“ betrieben wurde.
Naja, aber ich will mich hier und heute nicht in die Psyche versetzen. Da bekäme ich eh nur wieder Migräne
Und somit wünsche ich euch allen einen schönen September-Ausklang.
Ach ja, lieber Leser/innen aus Österreich:
SAVE THE DATE: 29.September – Geht wählen!
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