Einem solchen Wildpinklerbelästiger wird man den Hang zur Eigengefährdung nachsagen dürfen, wenn dieser glaubt, seinem absurden Massregelungswahn in der Umgebung von Fussballstadien, Schützenfesten oder Musikfestivals nachgehen zu müssen. Die Ausmasse der Fehleinschätzung, unter deren Einfluss der NDR-Moderator Hinnerk Baumgarten meinte, einen betrunkenen deutschen Touristen auf Mallorcas als Sauf- und Sündenpfuhl bekanntem Ballermann beim Pinkeln stören zu dürfen, sind derzeit gerichtlich noch nicht geklärt.
Man kann davon ausgehen, dass der Journalist die Rolle eines deutschen Hygieneoffiziers im europäischen Ausland für sich beanspruchte mit der Kompetenz, nach eigenem Gutdünken über die Strenge schlagende Landsleute zur Ordnung rufen zu dürfen. Fest steht dagegen, dass sich der beim Verrichten seiner Notdurft gestörte Tourist der Unterbrechungsttacke des prominenten Besserwissers zu Wehr setzte und dessen Angriff mit Hilfe eines Freundes umgehend unterband. Ob die Verteidigung ungestörten Wildpinkelns auf Mallorca ein notwehrfähiges Rechtsgut ist und ob die konkrete Wildpinkelverteidigung hier zu einem Notwehrexzess führte, wird wohl vor deutschen Gerichten geklärt werden, denn der norddeutsche Fernsehjournalist bezahlte die Provokation gegenüber den feierfreudigen jungen Männern mit einem Veilchen, einem gebrochenen Zahn und einer Gehirnerschütterung.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef