Vor zwei Monaten verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf gegen den Routerzwang – und prompt kam eine Stellungnahme des Bundesrates, die die Abschaffung wieder verhindern wollte. Auf ihrer Sitzung am 7.10.2015 weist die Ministerrunde in einer Gegenäußerung die Bedenken der Länderkammer zurück und sieht keinen weiteren Diskussionsbedarf.
Jetzt kann sich der Bundestag mit dem Entwurf befassen, und damit dürfte dem Gesetz zur freien Routerwahl jetzt nichts mehr im Wege stehen.