Wechsel des Gasanbieters ist erster Schritt zur Reduzierung der Heizkosten

GasflammeMehrfach habe ich in den letzten Wochen hier auf die steigenden Heizkosten hingewiesen, die sich bis 2050 um 50% erhöhen können, und davor, dass viele Menschen im Winter werden frieren müssen. Diese Entwicklung zeigt, dass man handeln muss um die Kosten die zu begrenzen. Es liegt in der Hand jedes einzelnen etwas zu tun, egal ob Mieter, Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer – alle haben Möglichkeiten ihre Ausgaben für Heizöl und Gas zu begrenzen.

Genauso wie man beim Heizöl sich den günstigsten Lieferanten aussucht, kann man sich auch den günstigsten Gas-Lieferanten aussuchen. Aber da das Gas automatisch geliefert wird, macht sich kaum einer Gedanken über den Lieferanten und überlegt welcher Gasversorger günstiger sein könnte. Die Wechselquote ist beim Gas aber mit 14 Prozent noch immer deutlich geringer als beim Strom, wo sie 26 Prozent beträgt (Quelle: BDEW-Kundenfokus Haushalte 2011). Aber jeder Wechsel stärkt den Wettbewerb und erhöht den Preisdruck auf die Anbieter. Laut BDEW können die deutschen Haushaltskunden momentan unter durchschnittlich 102 Strom- und 37 Gasanbietern auswählen. Derzeit gebe es rund 1.100 Stromanbieter und mehr als 800 Gasversorger in Deutschland.

Man kann, wenn man mit seinem bisherigen Versorger zufrieden ist, auch diesen nach günstigeren Tarifen fragen. Nicht immer liegen dem Kunden alle aktuellen Tarifoptionen vor.

Wer den Anbieter wechseln möchte sollte, wie beim Strom, einige Punkte beachten:

  • kurze und flexible Vertragslaufzeiten sind optimal, um bei Preiserhöhungen wieder wechseln zu können
  • kurze Kündigungsfristen ermöglichen einen schnelleren Wechsel bei Preiserhöhungen oder Umzug
  • Preisgarantien geben Sicherheit und Ruhe vor Preiserhöhungen
  • Preisanpassungsklauseln und Zahlungsmodalitäten beachten, Vorkasse-Angebote sind sehr kritisch zu betrachten (wenn der Anbieter insolvent wird, könnten die voraus geleisteten Zahlungen verloren gehen)

Im Regelfall wird der neue Gasversorger die Formalitäten erledigen, dazu gehören die Kündigung beim bisherigen Lieferanten und den Datenaustausch mit dem bisherigen Versorger, wie auch die Zählerablesung, organisieren. Die Kündigungsfrist beim Grundversorger beträgt zwei Wochen und bei anderen Anbietern entsprechend der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Laut Bundesnetzagentur darf das Verfahren für den Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber.

Für den Wechsel des Gasversorgers gibt es, genauso wie beim Strom, zahlreiche Portale, mit denen der jeweils günstigste Anbieter ermittelt werden kann. Wichtig ist hierbei auch, dass in den Ergebnissen die Kundenmeinungen ausgegeben werden, und man sehen kann, wie zufrieden die Kunden des jeweiligen Versorgers sind. Diese Meinungen findet man z.B. bei diesem Vergleichsportal unter http://www.tarifcheck24.com/gaspreise/vergleich/


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