Google sucht regelmäßig nach sämtlichen Arten von Spam und geht rigoros gegen Spam vor. Zu Spam zählt Google Webspam, Moneykeywords, Spam und unnatürliche Links sowie jede Manipulation bei SEO-Maßnahmen. Haben sich bei der Suchmaschinenoptimierung Fehler eingeschlichen, erkennt der Google Algorithmus diese und bestraft die Seiten, in dem Google diese in den unteren Bereich der Suchmaschinenergebnisse abstuft. Auch manuelle Maßnahmen durch Mitarbeiter von Google sind möglich.
Google erkennt immer besser Spam und Moneykeywords
Webspam Update bei Google: Der Algorithmus von Google erkennt häufig verwendete „Moneykeywords", welche Webseitenbetreiber als Linktext einsetzen. Google bewertet die Website in diesem Falle schlechter. Mit dem Penguin-Algorithmus verbessert Google seine Suchergebnisse; Moneykeywords verstoßen gegen die Prinzipien von Google und seinen Richtlinien. Der Kauf von Links über Netzwerke verstößt gegen die Richtlinien von Google. In diesem Fall bestraft erhält die Website eine manuelle Abstrafung von Google. Diese betrifft entweder einen Teil der Website oder die komplette Seite, je nach Schwere des Verstoßes.
Was ist bei Google mit Gastbeiträgen erlaubt?
Gastbeiträge nimmt Google nach Aussage von Matt Cutts ins Visier. Details sind bisher nicht bekannt. Derzeit weiß keiner, was Google erlaubt und was die Suchmaschine verbietet. Ein Verstoß die Regeln von Google kann eine manuelle Abstrafung nach sich ziehen. Hauptsächlich dann, wenn Google die Gastbeiträge als Manipulation ansieht. Tipps zum Linkaufbau findest du unter http://www.in-seo.de/linkaufbau/
Auch Content-Marketing-Anbieter sind betroffen.
Google ist bereits kurz nach den Ankündigungen von Matt Cutts aktiv und straft deutsche Linknetzwerke ab. Die Suchmaschine strafte die Internetauftritte von Content-Marketing-Anbietern ab; eine Maßnahme, die ebenfalls die Kunden der abgestraften Seiten betreffen kann. Der Kunde ist bereits durch die Abstufung der Verkäuferseite gestraft. Wird er als Linkkäufer von Google erkannt, wird in den meisten Fällen seine Seite aus dem Index und den Google News entfernt. Sobald der Webmaster die Information erhält, dass Google manuelle Maßnahmen wegen dieser Links gegen die Webseite unternimmt oder unternommen hat, ist die Seite nicht im Schnellverfahren zu retten. Wenige Möglichkeiten bleiben dem Webseitenbetreiber, um seine Seite zu retten. Er kann die schädlichen Links entfernen, sofern dies möglich ist. Über das Google Disavow-Tool ist die Entwertung der Links möglich.