Nachdem die Hartz-IV-Fragestellungen wieder ein wenig in den Vordergrund gerückt sind, versucht die JOURNAILLE bei ARD und den öffentlichen Rundfunksendern den Bürgern allerlei Lügen auftischen zu lassen. Dass dafür den Bürgern auch noch “Zwangsabgaben” (= GEZ-Gebühren) abverlangt werden, ist an und für sich ein Skandal.
Wie das mit der “Lügen-Propaganda” inszeniert wird, konnte man in den Morgenstunden heute hören. Man nehme einen “Lobbyisten” aus dem “Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsförderung”, eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, der einen Professoren-Titel trägt. Dann lässt man diesen vorgeblichen “Wissenschaftler”, der in Wirklichkeit als Lobbyist tätig ist, seine “Erkenntnisse” vortragen, damit der neoliberale Zeitgeist mit seinen Lügengeschichten weiter verbreitet werden kann.
Das Interview mit Prof. Joachim Möller war hochinteressant. Der Mann nahm sogleich in Zusammenhang mit der Regelsatzdiskussion den Begriff Lohnabstandsgebot in den Mund.
Offenbar war diesem ausgesuchten “Experten” entgangen, dass es spätestens nach der Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht
BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 – 220)
ein Lohnabstandsgebot gar nicht geben kann. Der 2. Leitsatz dieses Urteils ist an Klarheit und Eindeutigkeit fast gar nicht mehr zu überbieten:
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat.
Da das Existenzminimum danach UNVERFÜGBAR ist, was selbst dem juristischen Laien von der Wortbedeutung einleuchtend sein sollte, kann es kein dispositives Lohnabstandsgebot geben. Vielmehr stellt das Existenzminimum eine absolute Untergrenze dar, die nicht unterschritten werden darf!
Das führt zu der Frage, warum ausgerechnet ein “Professor” solch einen Unsinn daher redet?
Selbst WIKIPEDIA kommt nach reichlich diffusen und irreführenden Darstellungen letztlich zu folgendem eindeutigen Ergebnis:
Das Lohnabstandsgebot findet im Verfassungsrecht keine Grundlage. Der Staat ist verpflichtet, dem Betroffenen das soziokulturelle Existenzminimum zu gewähren.[3] Wenn die niedrigsten tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte dieses unterschreiten, so besteht der insoweit auszugleichende Bedarf in der Differenz des Existenzminimums zum Einkommen, das der Hilfebedürftige erzielt. Insoweit ist es problematisch, wenn der Regelsatz das Existenzminimum unterschreitet.
Offenbar ignoriert auch der “Schein-Wissenschaftler”, der neoliberale Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit die Gesetzeslage, ähnlich wie die eiskalte Ministerin von der Leyen (CDU) und ihre Mitstreiter von der FDP.
Entlarvend ist auch, dass die WDR5-Journaille in den Redaktionsstuben die Gesetzeslage offenbar nicht kennen will. Da wäre die Frage berechtigt, ob das journalistische Niveau inzwischen so niedrig ist, dass man selbst eindeutige BVerfG-Urteile nicht mehr verstehen kann oder man sich der Auftragslage der neoliberalen “Bürger-Täuschung” durch die Leitung von WDR5 nicht entziehen kann.
Interessant wäre zu wissen, warum ausgerechnet solch ein “Schein-Wissenschaftler” wie Prof. Joachim Möller zum Interview gebeten wird? Warum hat man nicht beispielsweise Prof. Dr. Christoph Butterwegge (Universität Köln) zu diesem Thema gefragt? Wollte man mit Prof. Joachim Möller die neoliberale Täuschung verbreiten? War das die Auftragslage?
In dem grandiosen Interview wurde die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass bei einem höheren Regelsatz immer mehr Bürger, die im Niedriglohnsektor arbeiten, Aufstocker nach dem SGB werden würden und damit dem Staat zur Last fallen.
Diese Aussage sollte ein Argument dafür sein, den Regelsatz nicht zu erhöhen. Oder anders ausgedrückt: Das kriminelle Regierungspolitik, die den Regelsatz vorsätzlich zu niedrig berechnet hat, soll die Ausweitung der Leistungsbezieher nach SGB begrenzen. Damit wird deutlich, dass die “grundgesetzwidrige Regierungspolitik” (siehe oben, 2. Leitsatz des BVerfG) finanzielle Spielräume für die beabsichtigte “Steuersenkungspolitik” und der weiteren Förderung der Reichen und Superreichen in der Gesellschaft eröffnen soll.
Zum Beleg dafür, dass die grundgesetzwidrige Gesetzesvorlage zu Hartz-IV offenkundig ist, verweise ich nochmals auf das Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Johannes Münder (TU-Berlin, Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht), der die Rechtsverstöße der Bundesregierung im Einzelnen dargelegt und nachgewiesen hat.
Aus dem vorgenannten Rechtsgutachten ist der 1. Punkt der Zusammenfassung besonders hervorzuheben, der die grundgesetzwidrige Vorlage der Bundesregierung bei der Ermittlung des Regelsatzes belegt:
Hinsichtlich der qualitativen Festlegung der Referenzgruppe bestehen verfassungsrechtliche Bedenken
- wegen Nichtherausrechnung von BAföG-Empfängern in eigenen Haushalten unterhalb der Sozialhilfeschwelle und wegen der fehlenden Begründung, warum eine Herausrechnung nicht möglich ist, bzw. warum auf entsprechende Ermittlungen verzichtet wurde;
- wegen Nichtherausrechnung von in der EVS erfassten Asylbewerbern mit eigenem Haushalt unterhalb der Sozialhilfeschwelle.
Alleine der 1. Punkt führt zu einem um mehr als 5,00 Euro (vorsätzlich) zu niedrig berechneten Regelsatz. Ein klarer Verstoß gegen die Auflagen des BVerfG in dem oben genannten Urteil.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Bundesregierung der Anweisung des BVerfG nicht gefolgt ist, bis zum 31.12.2010 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Vielmehr wurde aus den Gründen der Fortsetzung der neoliberalen Umverteilungspolitik der Regelsatz für Erwachsene willkürlich und grundgesetzwidrig zu niedrig berechnet.
Aus (neoliberaler) politischer Sicht will offenbar die Bundesregierung die Erkenntnis in der Öffentlichkeit unterdrücken, dass die seit Helmut Kohl betriebene “Niedriglohn-Politik” an ihre Grenzen stößt, weil immer mehr Arbeitnehmer darauf angewiesen sind, sich das unverfügbare Existenzminimum (siehe oben, 2. Leitsatz des BVerfG) durch den Staat “aufstocken” zu lassen.
Im Niedriglohn-Bereich arbeiten inzwischen fast 7 Millionen Arbeitnehmer. Die Freigabe des “Arbeitsmarkes” für die anderen EU-Länder im Frühjahr bzw. ab Januar 2011 wird zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit durch den Verdrängungswettbewerb führen.
Hinzu kämen die “Aufstocker” nach SGB XII, die bei gesetzeskonformer Berechnung des Regelsatzes im Umfang von mindestens 400.000 bis 1.000.000 “Niedrig-Lohnbeziehern” zusätzlich leistungsberechtigt werden, weil das korrekt berechnete Existenzminimum eher bei rund 420 Euro liegen würde.
Die Bandbreite deshalb, weil inzwischen selbst die Taugenichtse der UNION eingesehen haben, dass der “Mindestlohn” wie in den anderen EU-Ländern zum Schutz des Arbeitsmarktes deutlich ausgebaut werden muss.
Jedenfalls ist mit deutlich ansteigenden Arbeitslosenzahlen zu rechnen, wenn die wahnwitziges neoliberale Politik zu Gunsten der Gierigen und Abzocker im Sinne der weiteren Umverteilung von unten nach oben fortgesetzt werden soll.
Durch die völlig absurde “Steuersenkungspolitik” bei den Unternehmen / Konzernen hat man sich seit Jahrzehnten an den Rand der Finanzierbarkeit in Bund, Ländern und Kommunen selbst hineinmanövriert. Jetzt wird sogar den dümmsten Politikern der Alt-Parteien so langsam klar, dass die volkswirtschaftlichen Verwerfungen in Griechenland, Spanien und Irland auch mit dem Lohndumping in Deutschland zu tun haben. Verschärfend kommt hinzu, dass der neoliberale Wahnwitz dazu geführt hatte, dass die exorbitanten Gewinne vieler Unternehmen/Konzerne gar nicht mehr in Deutschland anfallen, sondern in den Steueroasen. Hinzu kommt der Steuerbetrug in Milliardenhöhe (jährlich alleine dadurch Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer durch Steuerbetrug von 25 bis 30 Milliarden Euro), weil der neoliberale Zeitgeist, der sich vor allem in UNION und FDP ausgebreitet hatte, dies nicht zuließ.
Die FDP will die UNION derzeit zwingen, an der kriminellen Unterschreitung des Existenzminimums festzuhalten, damit die weiteren “Steuersenkungen” für ihre Klientel (Stichwort: Mövenpick-Geschenke) finanzierbar sind.
Es wird sich zeigen, ob die Betroffenen und das BVerfG sich gegen solch eine kriminelle Missachtung der Rechtslage stemmen werden. Jedenfalls sind bereits Sammelklagen Betroffener in Vorbereitung.
Es wird auch darum gehen, ob das BVerfG sich in aller Deutlichkeit gegen die unabweisbare bzw. belegbare vorsätzliche Missachtung der Rechtslage bzw. des Grundgesetzes aussprechen wird. Der Begriff des kriminellen Regierungshandelns erscheint mir mehr als angebracht, wenn klare Auflagen des BVerfG vorsätzlich missachtet werden.
Als Konsequenz daraus wäre zu überlegen und zu diskutieren, ob es nicht für solch eine Verhaltensweise ein Verfahren der Amtsenthebung geben müsste, dass sich gegen die handelnden Personen in einer Regierung richtet. Die Befugnisse des BVerfG sollten m.E. dahingehend erweitert werden, damit nicht Regierungen das Grundgesetz nachweisbar vorsätzlich missachten können. Denn spätestens nach der nicht zu übersehenden Vorlage der eindeutigen Rechtsgutachten und Stellungnahmen aus Rechtswissenschaft und Sozialverbänden und Kirchen hätte die Bundesregierung bzw. die verantwortliche Ministerin einlenken müssen, zumindest bei der klar fehlerhaften Referenzgruppe (siehe oben, Gutachten Prof. Dr. jur. Johannes Münder).
Die bisherige Weigerung ist jedenfalls nicht hinzunehmen; sie muss zu Konsequenzen führen, wenn man noch die Reste der Demokratie, die noch nicht der (neoliberalen) EU geopfert wurden, bewahren will.
Der Bürger, der noch über einen angemessen bezahlten Arbeitsplatz verfügt, könnte schon MORGEN selbst von der neoliberalen Hartz-IV-Politik betroffen sein, wenn er diesem üblen Treiben nicht ein Ende bereitet. Und jeder Einzelne hat die Möglichkeit, über seine Wahlentscheidung die Politik zu beeinflussen und dem kriminellen Treiben ein Ende zu bereiten. Das gilt insbesondere auch für die bisherigen “Wahlverweigerer” .
Die Parteien, die immer mehr Bürger in die Armut bzw. sogar unter das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum drücken wollen, sind aus der Regierungsverantwortung und aus den Parlamenten herauszuwählen.
Der Satz, der da lautet, “die anderen Parteien” können es auch nicht besser, appelliert an die politische Dummheit der Menschen. Denn zunächst müssen die Verantwortlichen für die neoliberalen Verwerfungen (Finanzkrise, Umweltzerstörung, Gefährdung der Gesundheit der Bürger durch Gier und Abzockerei – Dioxin-Beispiel –, …) aus den Regierungsverantwortung entfernt werden. Die Täter sind zur Verantwortung zu ziehen, wenn sich etwas ändern soll.
Warum sollten nicht auch andere Parteien, die mit den notwendigen Mehrheiten ausgestattet sind, eine Politik betreiben können, die den Bürger in den Mittelpunkt der politischen Entscheidung stellt und nicht die Interessen einer kleinen Schar von Gierigen und Abzockern?
Der Bürger hat es in der Wahlhand, die Reste der Demokratie zu verteidigen. Alleine durch den “Knüppel-Einsatz” in Stuttgart, der von UNION und FDP organisiert wurde, wäre die klare Abwahl der UNION und der FDP gerechtfertigt. Parteien, die die Teilnahme der Bürger an demokratischen Entscheidungen durch Polizeieinsatz unterbinden wollen, sind aus den Parlamenten zu entfernen. Ansonsten droht eine Entwicklung, wie wir sie jetzt in Ägypten beobachten können. Die Polizei hat mehr als 300 Bürger auftragsgemäß erschossen.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der UNIONS-Politiker Schäuble (CDU) aber auch andere Politiker der Regierungskoalition seit Jahren den Einsatz der Bundeswehr im Inneren durchsetzen wollen. Soldaten, demnächst “Söldner”, sind einfacher zum Schusswaffeneinsatz zu bewegen, als gut ausgebildete Polizisten, die sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlen.
Es ist daran zu erinnern, dass mit dem “Lissabon-Vertrag” der “Schusswaffeneinsatz” bis hin zum finalen Todesschuss bei “Aufruhr” auch für Deutschland eingeführt wurde. Und die “Alt-Parteien” waren mit dieser Regelung einverstanden. Das ist mit ein Grund, warum Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider (ehemals Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg) die EU als Despotie bezeichnet, eine Vorstufe zur Diktatur. Und der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und Bundespräsident, Prof. Dr. jur. Roman Herzog (CSU), nannte die EU undemokratisch. Der Unterschied in der Ausdrucksweise liegt darin, dass ein CSU-Mitglied selbstverständlich etwas Rücksicht auf seine Parteifreunde nimmt, obwohl die Umschreibung mit “undemokratisch” im Sinne von nicht demokratisch ebenfalls sehr eindeutig ist.
Wenn man den Ärmsten der Armen, auch vielen Kindern, das richtig berechnete Existenzminimum vorenthalten will, dann sollten bei jedem Bürger die “Alarmglocken” klingen, denn die Anknüpfung an die “Geisteshaltungen” der 30er und 40er Jahren sind unübersehbar.
Damals wurden aus religiösen und ethnischen Gründen Menschen rechtlos gestellt und schließlich millionenfach umgebracht; heute werden Menschen rechtlos gestellt und diskriminiert, weil der neoliberale Zeitgeist an der Umverteilung von unten nach oben festhalten will.
Nur die Methoden haben sich gewandelt. Es sollte aus Langzeitstudien bekannt sein, dass die ärmeren Schichten in einer Bevölkerung eine um etwa 7 Jahre niedrigere Lebenserwartung haben. Wer den Menschen eine “gesunde Ernährung” und “medizinische Leistungen” scheinbar aus “Kostengründen” vorenthält, der sorgt in Wirklichkeit gezielt für das frühzeitige Absterben der ärmeren Bevölkerung. Das ist die praktizierte Politik der UNION und der FDP, festgemacht an der vorsätzlich zu niedrigen Berechnung des “Regelsatzes” und der “Gesundheitspolitik” der letzten 10 Jahre bzw. der Politik der Umverteilung von unten nach oben.
Anzumerken ist noch, dass nicht wenige ältere Menschen lieber den Suizid wählen, als sich in den “Pflegenotstand” zu begeben, den sie fürchten. Das sind die unabweisbaren Ergebnisse der neoliberalen Politik der Alt-Parteien.
Der Bürger hat es in der Wahlhand, dieser menschenverachtenden Politik, die allgemein mit Neoliberalismus umschrieben werden kann, ein Ende zu bereiten. In Nordafrika sind die Menschen bereit, den Despoten und Diktatoren die Stirn zu bieten.
Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.
Geben wir anderen Parteien die Möglichkeit, die Demokratie zu erneuern bzw. wiederherzustellen und die Rechte der Menschen zu verteidigen.
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