Durch heftigen Gewitterregen wurde die Dachterrasse der 15-jährigen Mietwohnung unter Wasser gesetzt. Da weder Abfluss noch Notüberlauf funktionierten ist Wasser über die Schwelle in die Wohnung eingetreten. Welche Versicherung bezahlt den Schaden?
Angesichts des Alters des Hauses dürfte es sich nicht um eine fehlerhafte bauliche Konstruktion handeln; der Mangel hätte sich sonst wahrscheinlich schon viel früher gezeigt. Für die Wasserschäden im Innern des Gebäudes kommt deshalb die private Gebäudewasserschadenversicherung auf. Die Schäden an Ihren privaten Einrichtungsgegenständen übernimmt Ihre Hausratversicherung. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der verschiedenen Versicherer sehen zwar unterschiedliche Deckungen für Wasserschäden vor, aber der von Ihnen geschilderte Fall stellt ein versichertes Wasserschadenereignis dar. Es wird erwartet, dass Terrassenabläufe periodisch kontrolliert und bei Bedarf gesäubert werden; aber auch die gewissenhafteste Kontrolle kann nicht verhindern, dass ein Ablaufsystem einmal überfordert ist und nicht richtig funktioniert. In diesen Fällen können Sie auf Ihre Versicherung zählen.
Mieter zuständig für Reinigung der Ablaufsysteme
Die Aussenablaufsysteme einer gemieteten Terrassenwohnung müssen regelmässig von Laub und Schmutz befreit werden. Solche Arbeiten sind Sache des Mieters; sie gehören zum sogenannten «kleinen Unterhalt». Wenn das Wasser schon bei leichteren Regenfällen nicht mehr ungehindert und rasch abfliessen kann, so sind Sie als Mieter gehalten, umgehend Massnahmen zur Verhinderung von Schäden zu ergreifen. Sie ersparen sich so unnötigen Ärger und vermeiden, dass Sie mit Forderungen des Vermieters oder dessen Versicherung konfrontiert werden.