heute habe ich ein Thema, das alle Eltern angeht.
Wer bezahlt die Krankheit, den Unfall meiner Kinder?
Die Antwort war schon seit Jahren eindeutig geregelt. Die Heilbehandlungskosten übernimmt die Krankenkasse/Versicherung. Aber die interessante Frage ist doch eher.
Wo muss ich meine Kinder versichern?Und genau hier wird es interessant, denn die Antwort auf die Frage ist abhängig davon, ob ich selbständig oder Arbeitnehmer bin. Bei Selbständigen kann eine freiwillige Pflichtversicherung sinnvoll sein, daher zahlt dann eine Krankenkasse die Leistungen welche im SGB5 festgelegt sind. Bei Privat Versicherten werden die Leistungen gemäß des Versicherungsvertrages bezahlt. Kommen wir aber zur viel interessanteren Frage:
Wer muss die Krankenversorgung meiner Kinder zahlen?
Hier wird es dankenswerter Weise wieder einfach, Denn es gibt seit Jahren eindeutige Urteile und auch einen Paragraphen im SGB 5, welcher das genau regelt. Dazu muss man einfach mal unter SGB5 § 10 Absatz 3 schauen. Voilá, was steht da genau :
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist...Das bedeutet, dann in der Praxis nichts anderes als das alle Elternteile die privat versichert sind weniger verdienen dürfen als der Ehepartner, um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung aufrecht zu erhalten. Denn es gilt immer noch: SGB5 § 10 Absatz 5
(5) Sind die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 mehrfach erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse.
Das bedeutet es müssen neben den eben von mir zitierten Bedingungen noch ein paar mehr erfüllt sein, damit eine Person sich familienversichern kann. Bis dato gilt eindeutig das Urteil (AZ: 1 BvR 429/11 - Beschluss vom 14. Juni 2011 Das hat sich auch mit dem Termin heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht geändert.
Von daher kann ich nur allen Verheirateten Freiberuflern, Selbständigen und Beamten empfehlen:
Nehmen Sie Kontakt mit dem Versicherungsmakler ihres Vertrauens auf und sorgen Sie vor.
Denn die Krankenkassen müssen nicht leisten. Ihre Kinder sind ja nicht versicherungspflichtig. (siehe oben) Guter Versicherungsschutz, der auch leistet was er verspricht ist nicht teuer.Reden Sie mit uns.
Liebe Grüsse
Daira Bär