Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?

Jeweils pünktlich zum 25. jedes Monats ist der Lohn auf dem Konto, so sind es sich die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gewohnt. Doch was kann ich tun, wenn dies nicht mehr der Fall sein sollte? Darf der Arbeitgeber den Lohn später auszahlen oder gar zurückhalten?

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber den Lohn bis zum Letzten eines Monats auszurichten hat, es sei denn im Arbeitsvertrag ist dies anders geregelt. Sollte der Lohn nicht vertragsgemäss auf Ihrem Konto erscheinen, heisst das für Sie: sofort handeln! So sollten Sie vorgehen:

  1. Suchen Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis.
  2. Erreichen Sie damit nichts, senden Sie einen eingeschriebenen Brief, eine Mahnung, an Ihren Chef oder Ihre Chefin. Setzen Sie dabei eine Frist von 5-7 Tagen, in der die Lohnzahlung zu erfolgen hat. Eine Vorlage finden Sie auf schweizer-arbeitsrecht.ch oder beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau.
  3. Zusammen mit der Mahnung sollten Sie eine Lohnsicherheit einfordern. Dazu eignen sich Bankgarantien, Wertpapiere oder Faustpfänder.
  4. Hatten Sie keinen Erfolg, ist eine Arbeitsverweigerung zulässig. Dabei haben Sie weiterhin Recht auf Lohn. Allerdings können Sie Ihre Vorgesetzten vors Arbeitsgericht ziehen und es steht dann dem Gericht offen über die Rechtmässigkeit zu urteilen.
  5. Klagen oder Betreiben: Ausstehende Löhne können Sie vor dem Friedensrichter einklagen oder über das Betreibungsamt geltend machen. Beides empfiehlt sich allerdings nicht, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Hat der Arbeitgeber Konkurs angemeldet, kann das Konkursverfahren sich über Monate, gar Jahre erstrecken. Obwohl die Lohnzahlungen vor anderen Forderungen priorisiert werden, kann es dauern bis Sie den Lohn erhalten. Deswegen kommt die Arbeitslosenversicherung für die letzten vier Monatsgehälter auf (Frist nicht verpassen!)
  6. Nützt alles nichts, steht es Ihnen frei, fristlos zu kündigen (gemäss OR Art. 337). Dazu muss ein wichtiger Grund vorhanden sein (z.B. dass das Arbeitsverhältnis aufgrund ausbleibender Lohnzahlung dem Arbeitnehmer nicht mehr zugemutet werden kann). Darüber, ob der Grund als «wichtiger Grund» eingestuft werden kann, entscheidet im Streitfall das Arbeitsgericht.

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht mehr und sind Sie deshalb auf der Suche nach einer neuen Stelle? Auf jobagent.ch finden Sie alle offenen Jobs der Schweiz.

Autorin: Carole Kläy


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