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Ein Siebzehnjähriger darf sich in Deutschland kein Vorhautpiercing stechen lassen, wenn seine Eltern nicht einverstanden sind. Eltern jedoch können die Vorhaut des Knaben ohne Einwilligung des Kindes vollständig amputieren lassen, selbst wenn dafür keinerlei medizinischen Gründe vorliegen. So will es das Gesetz, das aller Voraussicht nach heute im Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Seltsamerweise werden diesem Gesetz mehrheitlich auch jene CDU- und SPD-Abgeordneten zustimmen, die – vor Beginn der deutschen Beschneidungsdebatte – noch lautstark gefordert hatten, sämtliche medizinisch unnötigen kosmetischen Operationen, Piercings und Tätowierungen bei Minderjährigen zu verbieten.
Wir geben zu: Als Angela Merkel zu Beginn der Beschneidungsdebatte Kinderrechtsargumente damit abwehrte, Deutschland dürfe sich nicht zu einer „Komikernation“ machen, hielten wir dies für einen aussichtsreichen Kandidaten für das „Unwort des Jahres“. Bei genauerer Betrachtung jedoch ist der Ausdruck „Komikernation“ hervorragend geeignet, die aktuelle Situation zu beschreiben: Denn gerade in dem Moment, in dem in anderen Staaten ernsthaft darüber nachgedacht wird, Genitalbeschneidungen an nicht einsichtsfähigen Kindern grundsätzlich zu verbieten (so wird in Norwegen nach einem Todesfall in diesem Jahr diskutiert, rituelle Beschneidungen erst ab 15 oder 16 Jahren zu erlauben, erlässt die „Komikernation Deutschland“ ein Gesetz, das solche irreversiblen Eingriffe ausdrücklich von Geburt an legitimiert und selbst die Minimalstandards des Kinderschutzes ignoriert.
Wir haben in unserer Artikelserie „Nachrichten, die in deutschen Medien nicht erschienen“ versucht, die konkreten Schicksale zu verdeutlichen, die sich hinter der oft benutzten, abstrakten Formulierung, es gebe bei der Beschneidung mitunter auch Komplikationen, verbergen. Wir berichteten von Kindern, die nach der Beschneidung verbluteten, einer tödlichen Infektion erlagen, anNarkosekomplikationen starben, nach dem Eingriff ihre Genitalien verloren oder schwerste Hirnschädigungen erlitten. Ganz bewusst haben wir auch solche Fälle geschildert, die sich in entfernten Regionen der Welt ereigneten – etwa die tragische Geschichte einer nepalesischen Familie, die, nachdem bereits zwei Söhne infolge der Beschneidung gestorben waren und ein dritter sich in Lebensgefahr befand, auch noch den vierten Sohn beschneiden lassen wollte, weil sie glaubte, den Geboten ihrer Religion unbedingt gehorchen zu müssen.
Diese internationale Perspektive ist deshalb vonnöten, weil die Entscheidung des Deutschen Bundestags international Beachtung finden wird. Dabei ist klar: Wenn Deutschland die medizinisch nicht indizierte Knabenbeschneidung ausdrücklich legitimiert, so schwächt dies die Position internationaler Kinderrechtler, die Minderjährige vor Genitalbeschneidungen beschützen wollen. Das neue Gesetz in Deutschland ist ein internationales Signal, das die Knabenbeschneidung mit einem „Unbedenklichkeitssiegel – made in Germany“ versieht und weltweit den Gruppendruck auf Familien erhöht, Beschneidungsgeboten zu folgen. Kinderrechtler (darunter viele Juden und Muslime) hatten auf ein gegenteiliges Signal aus Deutschland gehofft (wie u.a. dieser Beitrag des jüdischen Filmemachers Victor Schonfeld zeigt).
Tragischerweise wird durch das Gesetz auch der weltweite Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung untergraben. Warum? Weil männliche und weibliche Genitalbeschneidung in ihrer Verbreitung (Mädchen werden nur in jenen Ländern beschnitten, in denen auch Jungen dieses Schicksal erleiden müssen) eng miteinander verknüpft sind und weil sämtliche Argumente, die gegen die weibliche Genitalbestimmung vorgebracht werden, auch gegen die männliche Genitalbeschneidung sprechen – weshalb sie im Umkehrschluss auch für die Mädchenbeschneidung hinfällig werden, wenn wir sie im Falle der Jungenbeschneidung nicht berücksichtigen müssen.
Daher ist es auch gar nicht verwunderlich, dass im Zuge der deutschen Beschneidungsdebatte bereits die Forderung erhoben wurde, die „milderen“ Varianten der weiblichen Genitalbeschneidungebenfalls zu legitimieren. In der Tat ist es nicht einsichtig, weshalb die Entfernung oder das bloße Einritzen der Klitorisvorhaut schwerwiegender sein soll als die Amputation der Penisvorhaut. Insofern müssen sich die Parlamentarier tatsächlich die Frage gefallen lassen, ob das neue Gesetz, das Knabenbeschneidung erlaubt, Mädchenbeschneidung aber verbietet, nicht in gravierender Weise gegen die verfassungsmäßig garantierte Gleichberechtigung der Geschlechter verstößt. Hätte sich der Deutsche Bundestag nicht unter dem Druck der Religionsgemeinschaften zu einem abstrusen Gesetzes-Schnellschuss verleiten lassen, müssten wir die absurde Debatte über die Legalisierung von Mädchenbeschneidung überhaupt nicht führen.
In unserer Artikelserie haben wir (erstmalig im deutschen Sprachraum – weil die deutschen Medien diese Nachrichten nicht als „berichtenswert“ erachteten) rund 50 Einzelschicksale geschildert, die zeigen, mit welch dramatischen Folgen eine Beschneidung verbunden sein kann. Bei diesen Fällen (auch bei den deutschen Fällen, über die wir zuvor berichteten) handelt es sich allerdings nur um die Spitze eines Eisberges. Wie viele Jungen jährlich tatsächlich die Beschneidung nicht überleben, wie viele durch Penisamputationen für ihr Leben entstellt werden, mit HIV oder Herpes infiziert werden oder schwerste Behinderungen erleiden, weiß kein Mensch zu sagen, denn bislang werden derartige Komplikationen nicht systematisch dokumentiert. Auch in Deutschland wurden solche Daten bislang nicht gesammelt, geschweige denn wissenschaftlich ausgewertet.
Immerhin: Im Zuge der Beschneidungsdebatte führte die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) eine internetbasierte Befragung zum Thema durch, an der sich etwa 10 Prozent der Kinder- und Jugendarztpraxen in Deutschland beteiligten (siehe hierzu den Bericht des Präsidenten des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr.med. Wolfram Hartmann, vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags). In diesen 458 Praxen wurden im Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis zum 10. November 2012 insgesamt 1858 Kinder wegen Komplikationen nach der Beschneidung behandelt. 1832 dieser Kinder litten unter lokalen oder systemischen Infektionen, bei 737 Kindern war das Ergebnis der Beschneidung kosmetisch nicht zufriedenstellend, bei 249 war eine zweite Beschneidung erforderlich. Nimmt man diese Fälle aus nur einem Zehntel (!) der deutschen Kinderarztpraxen zum Maßstab, so bedeutet dies, dass durchschnittlich etwa drei Kinder pro Tag wegen Infektionen nach der Beschneidung vom Kinderarzt behandelt werden müssen, dass die Beschneidung bei einem Kind täglich zu einem kosmetisch schlechtem Ergebnis führt und dass alle drei Tage ein Kind ein zweites Mal beschnitten werden muss, wodurch sich die Operationsrisiken verdoppeln. Rechnet man zudem mit ein, dass sich 90 Prozent der deutschen Kinderarztpraxen an der Befragung der DAKJ gar nicht beteiligten (was die absolute Zahl der Komplikationen wohl in erheblichem Maße senkte), wird klar, dass die Behauptung, es handele sich bei der Beschneidung um einen „völlig harmlosen Eingriff ohne wesentliche Komplikationen“, in Wahrheit kaum haltbar ist – nicht einmal unter den hervorragenden hygienischen und medizinischen Bedingungen Deutschlands.
Man fragt sich, was eigentlich noch passieren müsste, bis ein Umdenken in dieser Frage stattfindet: Wie hoch, bitteschön, darf denn das Risiko bei einer medizinisch unnötigen Operation überhaupt sein? Und wie viele Jungen müssen weltweit noch sterben, ihre Genitalien verlieren, schlimmste Schmerzen erleiden, gesundheitlich schwer beeinträchtigt werden, bis es dazu kommt, dass dieses archaische Ritual international in ähnlicher Weise geächtet wird wie die weibliche Genitalverstümmelung?
Bedenkt man, dass Kinder in Deutschland seit dem Jahr 2000 Anspruch auf eine gewaltfreie Erziehung in der Familie haben, sollten medizinisch sinnlose, schmerzvolle, risikoreiche, das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit verletzende Genitalbeschneidungen längst obsolet geworden sein – bei Mädchen wie bei Jungen. Irgendwann, da sind wir uns sicher, wird diese Schlussfolgerung auch allgemein akzeptiert werden und zu entsprechenden Gesetzesänderungen führen. Schließlich unterliegen Gesetzgebung und Rechtsprechung einem permanenten Wandel, der auch vor uralten religiösen Traditionen nicht haltmachen kann.
Ein Beispiel mag dies illustrieren: 1962 urteilte der Bundesgerichtshof (gemäß den damals noch weitgehend akzeptierten christlichen Dogmen), dass Sexualverkehr unter Unverheirateten (selbst bei Verlobten kurz vor der Heirat!) „Unzucht“ sei, weshalb die Bereitstellung von Räumen für derartige „Unzucht“ strafrechtlich verfolgt werden müsse (Straftatbestand: „Förderung der Unzucht/Kuppelei“). Aus heutiger Sicht ist es kaum zu fassen, dass ein oberstes deutsches Gericht vor gerade einmal 50 Jahren so engstirnig im Sinne einer überlebten religiösen Tradition urteilen konnte.
Mit ähnlicher Fassungslosigkeit, so meinen wir, werden die Menschen in 50 Jahren auf jenes Beschneidungs-Gesetz zurückblicken, das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Dass das deutsche Parlament die Selbstbestimmungsrechte der Kinder zugunsten archaischer Rituale aufopferte, dass es tatsächlich genehmigte, an Kindern ohne deren ausdrücklichen, selbstbestimmten Wunsch Genitalbeschneidungen vorzunehmen und sie damit ein Leben lang zu kennzeichnen, wird man im Jahr 2062 sicherlich als Beleg dafür deuten, wie erschreckend rückständig doch die meisten Menschen im Jahr 2012 noch dachten. Leider wird dieser allgemeine Sinneswandel für viele Jungen zu spät gekommen sein…