Was lange verhandelt wird: Die Gesundheitsreform

Was lange verhandelt wird: Die Gesundheitsreform
Was lange verhandelt wird: Die Gesundheitsreform
 
Morgen, am 13.6. sollen die Eckpunkte des neuen Gesundheitssystems unterzeichnet werden, die Bund, Hauptverband der Sozialversicherungsträger und Länder vereinbart haben. 
Die Wiener Zeitung (Gesunde Grenzen für die Kostenspirale) scheint im Gegensatz zu vielen anderen (z.B. die Ärzteschaft) vorinformiert. 
Die nachfolgenden Einträge stammen aus diesem Artikel: 
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/top_news/?em_cnt=464137 

Der "Wiener Zeitung" liegt das Papier vor, das Finanzministerin Maria Fekter, Gesundheitsminister Alois Stöger, Landeshauptmann Josef Pühringer, Wiens Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely, Hauptverbands-Präsident Hans-Jörg Schelling und die Obfrau der Wiener Gebietskrankenkassen Ingrid Reischl am Mittwoch unterzeichnen werden.

Ab 2013 soll aber eine gemeinsame Zielsteuerung der überbordenden Kostensteigerung - vor allem im Spitalsbereich Einhalt gebieten. Ein bundeseinheitliches Krankenanstaltengesetz wird es aber nicht geben, die Länder beharren auf ihren Landesgesetzen.

Das heißt, der Bund geht erneut vor den Landeshauptleuten in die Knie. Die letzten Jahre hat gzeigt, dass es für den Bund, der letztlich für die anfallenden Defizite aufkommen muss, die bauwütige (http://wp.me/p1kfuX-k5,  http://wp.me/p1kfuX-kg) Landesfürsten anrichten. 

Morgen, Mittwoch, soll eine "Politische Vereinbarung über ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem für das österreichische Gesundheitswesen und einen Ausgabendämpfungspfad für die öffentlichen Gesundheitsausgaben" unterzeichnet werden. Damit wird die Basis geschaffen, auf der eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung unter Beteiligung der Sozialversicherung erarbeitet werden kann. 

Ich weiß ja nicht, ob diese Formulierung akkordiert ist, aber dass, nachdem die Kammern in den Verfassungsrang gehoben wurden, auch die Sozialversicherung in einen Prozess eingebunden wird, der in der Bundesverfassung nur zwischen Ländern und Bund abzulaufen hat, ist m.E. bizarr.

Diese soll im Oktober fertig sein. Mit 1. Jänner 2013 sollen das gemeinsame Zielsteuerungssystem und die Ausgabenobergrenzen in Kraft treten. Mit 1. Jänner 2013 sollen das gemeinsame Zielsteuerungssystem und die Ausgabenobergrenzen in Kraft treten.

Das Bild (Copyright liegt bei Hauptverband und Wiener Zeitung) zeigt die beabsichtigten "Kostendämpfungen"
Bund, Sozialversicherung und Länder legen gemeinsam ein sektorenübergreifendes (intra- und extramuraler Bereich) Zielsteuerungssystem vor, das Versorgungs- und Finanzziele beinhaltet. 
Die öffentlichen Gesundheitsausgaben dürfen künftig nicht stärker als das BIP wachsen. 

Wie kürzlich schon hier (http://sprechstunde.meinblog.at/?blogId=67163) angesprochen, besteht notgedrungen ein Zusammenhang zwischen Wirtschaftsleistung einer Gesellschaft und den Steuereinnahmen und Geld, dass die öffentliche Hand nicht hat, kann sie nicht ausgeben. 
Es widerspricht aber sowohl dem Versicherungs- als auch dem Solidaritätsgedanken, dass ich im aktuellen Schadensfall nur das bekommen kann, was ich gerade einzahle. 
Gerade die antizyklischen Aktivitäten der öffentlichen Hand stabilisieren das Leben der Bürger, wenn die Wirtschaft ihre Schweinezyklen abfeiert.

Es ist auch bemerkenswert, dass NOCH NIEMAND eine BINDUNG DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ODER BANKENRETTUNG an das BIP gefordert hat, sondern man sich stets an den Gesundheits- und Sozialsystemen bedient.

Die Länder erhalten ein virtuelles Budget, das sich Sozialversicherung und Land aufteilen müssen. Es bleibt also eine Entscheidung der beiden Partner auf Länderebene, ob sie Ambulanzen abbauen und dafür den niedergelassenen Bereich stärken oder eben umgekehrt. Wichtig ist dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, dass hier gut abgestimmt wird. Einen Ausbau der Ambulanzen bei gleichzeitiger Erhöhung der Gruppenpraxen oder der Verlängerung der Ärztepraxen-Öffnungszeiten wird es nicht geben.
Hier ist bemerkenswert, dass zwar der Hauptverband in den Spitalsbereich hineinregieren kann, für den er im Schnitt weniger als die im Artikel angegebenen 50% beiträgt, umgekehrt aber nicht darauf reagiert wird, dass die SPITALSAMBULANZEN DESHALB ÜBERLASTET SIND, WEIL DER NIEDERGELASSENE BEREICH nicht funktioniert.

"Es ist ein Kompromiss und nicht die beste Lösung", analysiert Gesundheitsökonom Thomas Czypionka vom Institut für höhere Studien das vorliegende Papier für die "Wiener Zeitung". Aber immerhin gebe es eine vertragliche Verpflichtung zu Ausgabenobergrenzen.
Hier stiert einem die Unvernunft mit glasigen Augen an. 
Hauptsache "Deckel"!
Wir wissen eh, dass das System schlecht ist, aber dafür beschränken wir die Kosten.

Verantwortlichkeiten nicht geklärt
 
So kritisiert Czypionka etwa, dass die Verantwortlichkeiten nicht geklärt sind: "Wenn die Versorgungsziele nicht erreicht werden, wer ist dann wem gegenüber Rechenschaft schuldig?"
 
Das sind wir gewöhnt: Im ÖSG (Österr. Strukturplan Gesundheit) kann stehen was will, wenn der Gesundheitsstadtrat nicht will, werden defekte Großgeräte drei Jahre lang nicht ausgetauscht, hat man einen guten Draht zu ihm, dann sprudeln die Mitteln nur so.

Wenn das alles so kommt, wie es die Wiener Zeitung schreibt (und auch andere Informationen sprechen seit vielen Wochen dafür), dann haben wir es mit folgenden Fakten zu tun.

DER SOZIALSTAAT, DER IN WIRTSCHAFTLICHEN KRISEN GEGENSTEUERN KANN (wenn er es noch kann) WIRD DURCH EINE KOSTENBINDUNG AN DAS BIP ENDGÜLTIG BEGRABEN.

DIE POLITIK NIMMT SICH WIE SCHON IM FISKALPAKT JEDE INTERVENTIONSMÖGLICHKEIT UND HAT ABGEDANKT.

DIE BÜRGER (ARBEITNEHMER UND ARBEITGEBER) MÜSSEN ZWAR UNTER DEM TITEL "KRANKENVERSICHERUNG" ZAHLEN, DABEI HANDELT ES SICH JEDOCH UM KEINE VERSICHERUNG MEHR.

SOLANGE ES LANDESHÄUPTLINGE GIBT, WIRD ES IN DIESEM LAND KEINE FINANZIERUNG DES GESUNDHEITSWESEN AUS EINER HAND GEBEN.

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