Was kann ein Apotheker?

… und wann braucht es einen Arzt? Das ist das Thema des dosis, einem Heft des Schweizer Apothekervereins, bei dem der Kantonsarzt von Bern, Dr. Jan von Overbeck zur Sprache kommt – und dabei schön zeigt, dass Apotheker und Ärzte sich nicht allgemein gegenseitig bekriegen, wie es einem die Presse momentan suggerieren will. Er schreibt (wie ich auch) Zusammenarbeit gross:

in der Grundversorgung haben beide Berufsgruppen absolut Interesse, zusammenzuarbeiten, denn ihre Tätigkeiten ergänzen sich gegenseitig. Auch für die Gesellschaft ist es von Vorteil, wenn sie zusammenarbeiten, denn es gibt zu wenige Hausärzte. Apotheker sind am nächsten an unserem Beruf. Sie können problemlos die Erstabklärung übernehmen. So können wir gemeinsam die Lücken in der Grundversorgung schliessen.

Es geht im Artikel um das neue Heilmittelgesetz, wonach Apotheker das Recht bekommen sollen, mehr bisher rezeptpflichtige Medikamente abzugeben.

Ja, der Apotheker müsste gewisse medizinische Beschwerden tragieren und die entsprechende Medikation selbständig abgeben können. In Notfallsituationen ist das schon der Fall. Zur Zeit darf die akute Harnweginfektion im Notfall vom Apotheker diagnostiziert und behandelt werden, aber nicht während der normalen Arbeitszeiten, was ein klarer Widerspruch ist.

Er spricht hier die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente “in begründeten Ausnahmefällen” an .. darüber habe ich schon ein paar Mal geschrieben. Wir dürfen das. Und bevor ich den Aufschrei aus Deutschland höre, noch rasch der Nachsatz: wir können das auch. Wir haben Ausbildung und Weiterbildungen dafür besucht. Dr. Jan von Overbeck hatte offenbar die Gelegenheit an solchen Weiterbildungen dabei zu sein – er hat im Rahmen von netCare (das ist das Projekt hier) mit den Apotheken gearbeitet.

Natürlich hat das Grenzen, die er (wie ich) sieht:

Es ist genau wie bei uns Medizinern: Man muss die eigenen Grenzen kennen. Ein Kardiologe wird auch keine Magenspiegelung machen. Die Grenzen für den Apotheker liegen nicht unbedingt nur bei bestimmten Medikamenten, sondern im jeweiligen medizinischen Fall. Ein Apotheker kann eine junge und gesunde Person mit banalen Symptomen triagieren und die entsprechenden Medikamente abgeben. Wenn aber jemand mit Komplikationsrisiken wie Diabetes oder Herzinsuffizienz wegen der gleichen Beschwerden kommt, braucht es klar Abklärungen durch den Arzt – das Gleiche gilt natürlich auch für primär komplizierte Fälle. Apotheker, die die entsprechende Ausbildung und Erfahrung haben, sind durchaus in der Lage abzuklären, ob sie selber ein Medikament abgeben können oder den Patienten zum Arzt schicken müssen. Die Verantwortung liegt dann beim Apotheker.

Und sehr schön finde ich auch dies:

Wenn wir höhere Durchimpfungsraten erreichen wollen, müssen wir die Apotheker involvieren – mit einer Zusatzausbildung, die bereits jetzt viele haben, sind sie für diese Aufgabe absolut qualifiziert.

Au ja, bitte! Wenn es wieder eine Pandemie gibt – wir wollen dafür vorbereitet sein und mit den Ärzten arbeiten.

Originalquelle dosis 9.2014 Nr. 66 zu finden hier bei pharmasuisse.

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