Ab wann ist etwas öffentlich, wann ist man eine «Person des öffentlichen Lebens»? Ein interessanter Artikel von Philippe Wampfler.
Ursprünglich veröffentlicht auf Schule und Social Media:
Recherchen der NZZ haben ergeben, dass eine Angestellte des Bundes aus dem Bundeshaus Nacktbilder per Twitter verbreitet hat. Die Frau hatte auf ihrem mittlerweile gelöschten Profil über 10’000 Follower und verbreitete im Netz harte pornografische Inhalte, in denen sie selbst zu sehen war. Wie zu erwarten konnte ihr Profil im Laufe des Tages von den Boulevardmedien ermittelt werden, welche die Bilder veröffentlicht haben. Die Frau wurde vom Bund freigestellt.
Der Fall zeigt, dass eine Aushandlung dessen, was Arbeitspflichten sind, welche Formen von Sexualität gesellschaftlich akzeptiert werden und wie Einzelpersonen und Institutionen medial agieren dürfen, regelmäßig das Leben von Menschen zerstört, aber unumgänglich ist.
Aus der Social-Media-Perspektive ist die Frage relevant, was geschieht, wenn Bilder aus einem prominenten Profil (wenige private Schweizer Accounts knacken die 10’000-Follower-Grenze) von Massenmedien abgedruckt werden. Die Bilder, so die naive Argumentation, seien ja öffentlich, weil sie in einem Webbrowser abrufbar seien. Diese Argumentation ist nicht haltbar, wie ich…
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